Das Informationsangebot unterstützt Fachleute aus dem Arbeitsschutz bei der Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Das umfassende Kompendium basiert auf arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, vermittelt branchenunabhängig Grundwissen und stellt konkrete Handlungshilfen zur Verfügung.
Nutzungshinweise
- Vollständigkeit
Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen. - Vor-Ort-Betrachtung
Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen. - Risikobewertung
Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten. - Dynamischer Prozess
Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern. -
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
- festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
- Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Das BAuA-Internetangebot zur Gefährdungsbeurteilung besteht aus drei Rubriken:
- Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung
Hier wird dargestellt, was eine angemessene Gefährdungsbeurteilung ist, warum sie durchgeführt wird und wie sie umgesetzt wird.
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Gefährdungsfaktoren
Thematisch wird - analog zur "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie - die gesamte Bandbreite von Gefährdungsfaktoren abgedeckt, von mechanischen, elektrischen und thermischen Gefährdungen über Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen bis hin zu Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen sowie Brand- und Explosionsgefährdungen. Auch Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung, physische Belastungen, psychische Faktoren und Gewalt am Arbeitsplatz werden behandelt.
Die Darstellung der Gefährdungsfaktoren beinhaltet jeweils- Art der Gefährdungen und deren Wirkungen,
- Grenzwerte und Beurteilungskriterien,
- Arbeitsschutzmaßnahmen,
- Vorschriften, technische Regeln und Normen sowie
- weiterführende Literatur.
Allen Gefährdungsfaktoren sind Textbausteine zugeordnet, die zum Erstellen von Prüflisten und zum Ausfüllen von Dokumentationsformularen genutzt werden können
- Datenbank "Handlungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung"
Die Datenbank bietet den Zugang zu relevanten Handlungshilfen verschiedener Anbieter für die Gefährdungsbeurteilung.
Im Servicebereich werden Zusatzinformationen und -angebote rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung bereitgestellt. Hier können Nutzer bequem und kostenlos recherchieren und/oder sich bei Bedarf mit ihren Fragen direkt an die externen Ansprechpartner wenden.
Anbieter:BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gültigkeitsmerkmale
Gefährdungsart
- Gefährdungsübergreifend
Branche
- (0) Branchenübergreifend
Bearbeitungsdatum
29.05.2019
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