Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG), Version 2.2

Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es richtet sich an Verantwortliche in Klein- und Mittelbetrieben (KMU), Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und überbetriebliche Beratungsdienste.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Das einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe

Mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) werden Gefährdungen systematisch in acht Schritten abgeleitet und einer Maßnahmenstufe zugeordnet.

Dadurch werden nicht tolerierbare Gefährdungen sofort ausgewiesen und Handlungsprioritäten sichtbar. Das ermöglicht ein schnelles, präventives Handeln, unabhängig vom Kenntnis- und Ausbildungsstand der beurteilenden Person.

Der daraus resultierende Handlungsbedarf ist in allgemeine Schutzmaßnahmen nach § 8 GefStoffV und darauf aufbauend in zusätzliche Schutzmaßnahmen nach §§ 9 und 10 GefStoffV unterteilt.

Zum Einstieg in das EMKG werden leicht zugängliche Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen genutzt. Der Handlungsbedarf umfasst den Schutz der beim Einatmen des Gefahrstoffes oder durch Hautkontakt notwendig ist. Als Einstiegsparameter benötigen Sie:

  • die Einstufung,
  • den Arbeitsplatzgrenzwert (gemäß TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"),
  • das Freisetzungsverhalten des Gefahrstoffes (Siedepunkt/Dampfdruck bzw. Staubungsverhalten),
  • die verwendete Menge während der Tätigkeit und
  • die Wirkfläche und Wirkdauer des Hautkontaktes.

Zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen durch das Einatmen von Gefahrstoffen werden die Maßnahmen in vier Maßnahmenstufen unterteilt:

  • Maßnahmenstufe 1: Mindeststandards (Allgemeine Schutzmaßnahmen)
  • Maßnahmenstufe 2: Technische Maßnahmen zur Emissionsminderung
  • Maßnahmenstufe 3: Geschlossenes System
  • Maßnahmenstufe 4: Beratung

Zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen werden die Maßnahmen in drei Maßnahmenstufen unterteilt:

  • Maßnahmenstufe 1: Organisations- und Hygienemaßnahmen
  • Maßnahmenstufe 2: Technische Lösungen
  • Maßnahmenstufe 3: Substitution, geschlossenes System

Die abgeleiteten Maßnahmenstufen werden konkretisiert durch Modelllösungen zur Gestaltung des Arbeitsverfahrens, den Schutzleitfäden. Mit den Schutzleitfäden können Sie die Maßnahmen umsetzen, prüfen und dokumentieren. Das EMKG kann in vielen Fällen, als nichtmesstechnische Ermittlungsmethode die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen prüfen.

Ein Formblatt zur Dokumentation der EMKG-Schritte finden Sie im Anhang 1. Neben der Ableitung der Gefährdung sind nach GefStoffV Angaben zu den beteiligten Personen, Substitution, Prüf- und Umsetzungsfristen sowie zur Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Eine umfangreiche Dokumentationshilfe der EMKG-Schritte, die den Anforderungen der GefStoffV entspricht, finden Sie in der Excel-Tabelle. Praxisbeispiele erleichtern Ihnen die praktische Anwendung.

Weiter zur Handlungshilfe

Anbieter:BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Arbeiten mit Gefahrstoffen

Branche

  • (0) Branchenübergreifend

Bearbeitungsdatum 11.06.2008
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Handbuch/Leitfaden
  • Verfügbar als... Download
  • Verfügbar in... deutsch

Handlungshilfe enthält...