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Für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen

Nicht der Mensch muss sich der Arbeit anpassen, sondern die Arbeit muss seinen Bedarfen, Voraussetzungen und Belangen entsprechen. Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist das zentrale Anliegen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Menschengerechte Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie folgenden, wissenschaftlich fundierten und etablierten Kriterien genügt.

  • Schädigungslosigkeit: Das gesamte Arbeitsumfeld einschließlich der Arbeitsmittel ist so beschaffen, dass Unfälle oder andere unmittelbare Gesundheitsschäden weitgehend ausgeschlossen werden können.
  • Ausführbarkeit: Arbeitsplätze und Arbeitsaufgaben sind der menschlichen Leistungsfähigkeit wie z. B. der Körperkraft, aber auch der mentalen Verarbeitungsfähigkeit angepasst.
  • Beeinträchtigungsfreiheit: Die Arbeit kann auch über einen langen Zeitraum ohne Einschränkung von Wohlbefinden und Gesundheit ausgeübt werden.
  • Gesundheits- und Persönlichkeitsförderlichkeit: Die Arbeit bietet dem Arbeitenden Menschen Möglichkeiten, seine körperlichen, sozialen und persönlichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Auf dem Fundament dieser Kriterien gliedert die BAuA ihre Aktivitäten und ihr Informationsangebot in folgende vier Themensäulen.

  • Anwendungssichere Chemikalien und Produkte gewährleisten
  • Arbeit im Betrieb menschengerecht gestalten
  • Arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden - Gesundheit und Arbeitsfähigkeit fördern
  • Auswirkungen des Wandels der Arbeitswelt verstehen und Instrumente des Arbeitsschutzes weiterentwickeln

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