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Beratungsthemen, die nicht zu einer neuen Berufskrankheit führten

Abschlussvermerke

Die Anerkennung von Berufskrankheiten wird von einem beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten unabhängigen Beratungsgremium, dem Ärztlichen Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" durchgeführt. Dieser Beirat prüft die wissenschaftlichen Voraussetzungen für neue oder die Aktualisierung bestehender Berufskrankheiten. Die vom Sachverständigenbeirat mit positivem Ergebnis abgeschlossenen Beratungen werden als wissenschaftliche Empfehlungen (neue Berufskrankheiten) oder Stellungnahmen (zu bestehenden Berufskrankheiten) beschlossen.

Zu Themen, bei denen nach der Vorprüfung keine Beratungen aufgenommen werden, wird ein Abschlussvermerk erstellt. Die Liste der Abschlussvermerke finden hier Sie in chronologischer Reihenfolge.

DatumThema
23. Juni 2022Lungenkrebs als Folgeerkrankung der Berufskrankheit-Nr. 4107 Lungenfibrose durch Hartmetallstäube (PDF, 108 KB)
19. September 2019Lungenkrebs durch kobalthaltige Wolframcarbid-Hartmetallstäube (PDF, 590 KB)
18. September 2019Non-Hodgkin-Lymphome durch Pestizide (PDF, 117 KB)
12. Juni 2018Dosis-Wirkungs-Beziehung bei der Berufskrankheit "Lungenkrebs durch Quarzstaub" (PDF, 33 KB)
13. März 2018Parkinson durch Lösungsmittel (PDF, 20 KB)
20. Juni 2017Lungenentzündungen bei Schweißern (PDF, 17 KB)

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