Zuständigkeiten der Bundesländer
Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)
Damit der Vollzug in der Praxis einheitlich verläuft, wurde der Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) eingerichtet. Weitere wesentliche Aufgaben übernimmt die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). Die BAuA unterstützt dabei auf vielfältige Weise.
Die Länderbehörden kontrollieren jährlich anhand von 0,5 Stichproben pro 1 000 Einwohner, ob die am Markt befindlichen Produkte die Anforderungen des ProdSG einhalten. Auf diesem Wege werden in Deutschland jährlich rund 50 000 Produkte geprüft. Die überwiegende Mehrheit der Länder hat Geräteuntersuchungsstellen eingerichtet, in denen sie sachlich fundierte, technische Produktprüfungen vornimmt.
Um eine einheitliche Verwaltungspraxis beim Vollzug des ProdSG zu gewährleisten und um Doppelarbeit zu vermeiden, haben die Bundesländer den Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) eingerichtet.
Die Aufgaben des AAMÜ sind:
- Koordinierung der Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden der Länder
- Planung und Abstimmung von länderübergreifenden Marktüberwachungsaktionen innerhalb Deutschlands
- Kooperation mit Wirtschaft und Verbänden
- Auf- und Ausbau effektiver und effizienter Informations- und Kommunikationsstrukturen
Des Weiteren übernimmt die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zwei wesentliche Aufgaben: Eine koordinierende Funktion für die Marktüberwachungsbehörden sowie, in bestimmten Fällen, Vollzugsaufgaben und die entsprechende Anordnungsbefugnis für alle Bundesländer. Letzteres geschieht z. B. bei Kompetenzübergang bei Bewertungsdifferenzen. Zudem koordiniert die ZLS die Arbeit der Richtlinienvertreter. Diese verfügen über umfassendes Wissen über alle sektoralen Richtlinien, ihre Anhänge und die zugrunde liegenden Normen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen sie die Bundesländer auch in Fragen des Vollzugs der Marktüberwachung.
Meldewege von Informationen zu gefährlichen Produkte in der EU
Zuständigkeiten und Aufgaben des Bundes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist auf Bundesebene zuständig für das ProdSG, die zugehörigen Verordnungen und die entsprechenden EU-Richtlinien. Ausnahmen bilden die Bereiche Spielzeug (2. ProdSV) und Sportboote (10. ProdSV), die ebenso in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fallen wie beispielsweise die EG-Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung von Produkten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist hingegen für die mit dem ProdSG national umgesetzte "Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit" (Richtlinie 2001/95/EG) verantwortlich. Die Einbindung der Zollverwaltung erfolgt durch das Bundesfinanzministerium (BMF), zu dessen Geschäftsbereich die Generalzolldirektion gehört.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) weist der BAuA zentrale Aufgaben zu. Als nationaler Informations- und Kommunikationsknotenpunkt übernehmen wir Melde-, Bekanntmachungs- und Informationsaufgaben im Kontext der Marktüberwachung. Dabei unterstützen wir die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden bei ihren Aufgaben auf vielfältige Weise:
- Als nationale Kontaktstelle sind wir unter anderem für die amtlichen Meldeverfahren zur und von der EU-Kommission zuständig. Erkenntnisse der deutschen Marktüberwachung über gefährliche Produkte stellen wir anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung. Umgekehrt erhalten wir aus anderen Mitgliedstaaten Mitteilungen über mangelhafte und gefährliche Produkte, die wir an die zuständigen Behörden in den Bundesländern weiterleiten.
- In Abstimmung mit den zuständigen Behörden oder der EU führen wir auch selbst Risikobewertungen von Produkten durch. Und zwar bei Produkten, bei denen die begründete Vermutung besteht, dass von ihnen eine unmittelbare Gefahr oder ein erhebliches Risiko für Sicherheit und Gesundheit ausgeht.
- Wir unterstützen das Überwachungskonzept der zuständigen Behörden, indem wir die Mängel in der Beschaffenheit von Produkten wissenschaftlich auswerten. Im Anschluss unterrichten wir die jeweiligen Behörden regelmäßig über die Ergebnisse. Beispielsweise erstellen wir Statistiken zu Meldungen von gefährlichen Produkten und veröffentlichen diese in jährlich erscheinenden Informationsschriften zur Produktsicherheit.
- Zudem übernehmen wir die Geschäftsführung des Ausschusses für Produktsicherheit, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen rund um das ProdSG berät.
Neben diesen unmittelbaren Aufgaben im Bereich der Marktüberwachung sind wir auch auf weiteren Feldern aktiv. Immer mit dem Ziel, sichere und gesundheitsgerechte Produkte auf den Markt zu bringen. Dazu dienen zahlreiche Forschungsbeiträge und Aktivitäten in der nationalen, europäischen und internationalen Produktnormung ebenso wie die nationale Bekanntmachung der dem ProdSG und seinen Einzelverordnungen unterliegenden Normenverzeichnisse.
Weitere Akteure der Marktüberwachung
Darüber hinaus gibt es weitere Akteure der Marktüberwachung mit unterschiedlichen Kompetenzen und Aufgabengebieten:
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die BNetzA ist verantwortlich für die Kontrolle von Produkten, die den Richtlinien 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt sowie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit unterliegen.
BNetzA
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Das KBA ist die zuständige Behörde für alle Fahrzeuge, die zum Betrieb auf öffentlichen Verkehrswegen zweckbestimmt sind.
KBA
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das BVL koordiniert Aktionen der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer. Verantwortlich für Erzeugnisse wie kosmetische Mittel, Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielwaren, Kleidung oder Schmuck, die im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) geregelt sind.
BVL
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Die BAM ist in der EU im Rahmen von EU-Richtlinien tätig und führt Zulassungen und Konformitätsbewertungen durch. Zuständig für pyrotechnischen Erzeugnisse wie Feuerwerkskörper.
BAM
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Das DIBt kontrolliert die Einhaltung der für harmonisierte Bauprodukte geltenden Anforderungen.
DIBt
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Das BSH ist zuständig für die Prüfung und Zulassung von Rettungsmitteln, Navigations- und Funkausrüstungen, die der Schiffsausrüstungsrichtlinie unterliegen.
BSH
Bundesstelle für Chemikalien (BfC)
Die BfC übernimmt Aufgaben mit internationalen Aktivitäten im Bereich der Regulierung von Industriechemikalien und der Zulassung sowie Bewertung von Biozidprodukten sowie Meldung von Biozid-Produkten nach der Biozid-Meldeverordnung.
BfC
Generalzolldirektion (GZD)
Die GZD erfüllt bei der Marktüberwachung wichtige Aufgaben. Sie kontrolliert aus Drittländern eingeführte Produkte und benachrichtigt die Marktüberwachungsbehörden. Die Marküberwachungsbehörden informieren ihrerseits den Zoll über gefährliche oder nicht konforme Produkte und dieser kann anhand von sogenannten Risikoprofilen verdächtige Waren schneller identifizieren und melden.
GZD
Deutsches Marktüberwachungsforum (DMÜF)
Das Deutsche Marktüberwachungsforum unterstützt und berät im Sinne des nationalen Marktüberwachungsgesetzes (MüG) die Bundesregierung bei Fragen bezüglich der Marktüberwachung im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2019/1020.
DMÜF