Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland"

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht gemäß Marktüberwachungsgesetz (MüG) in ihrer Datenbank "Gefährliche Produkte" ihr bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten, die in Deutschland u.a. durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt sind.

Was machen wir?

Seit 2008 gibt die BAuA an dieser Stelle Informationen rund um die Marktüberwachung bekannt – von der Produktwarnung oder Produktinformation über Produktrückrufe bis hin zu Sicherheitshinweisen und behördliche Maßnahmen.

Unter anderem finden Sie in unserer Datenbank einen deutschsprachigen Auszug aus den wöchentlichen Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem "Safety Gate" (bisher RAPEX) der EU-Kommission.

Wie kommt die BAuA an ihre Informationen?

Die Fachgruppe "Grundsatzfragen der Produktsicherheit" nutzt unterschiedliche Quellen, um ihre Datenbank möglichst tagesaktuell zu halten. Der Fokus liegt dabei auf Non-Food-Produkten oder auch auf Lebensmitteln mit Fremdkörpern, von denen eine Gefahr ausgeht. Sie finden an dieser Stelle entsprechend Produktwarnungen aus verschiedensten Bereichen: vom gefährlichen Spielzeug über bedenkliche Kosmetik bis hin zu Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Mängeln.

Tägliche Recherchen im Netz liefern die Hintergründe für unsere Datenbank. Marktüberwachungsbehörden informieren uns über freiwillige oder angeordnete Maßnahmen. Wirtschaftsakteure kontaktieren uns direkt, informieren Marktüberwachungsbehörden, melden über das EU-Portal "Safety Business Alert Gateway" oder über unser Onlineformular für Produktrückrufe.

Für jeden Produktrückruf bzw. jede Produktwarnung verlinken wir in der Regel mit kurzen, prägnanten Angaben auf online verfügbare Rückrufseiten von Wirtschaftsakteuren, denn meist fehlt der Platz für Details. Wir möchten vor allem auf Originalinformationen verweisen und diese zentral bekannt machen.

Bitte beachten Sie, dass hier nur die von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten gemeldeten technischen Produkte, die auf dem deutschen Markt aufgefunden wurden bzw. in Deutschland hergestellt wurden und ein Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Benutzer aufweisen, zu finden sind.

Wen erreichen die Produktinformationen?

Wir sprechen Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Importeure etc.), Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Behörden an. Unsere Informationen ermöglichen es, Angebote oder Einkaufswünsche zu überprüfen, bereits gekaufte Produkte sicher zu benutzen, zentral über gefährliche Produkte in Deutschland informiert zu sein und Hinweise zu Produktrückrufen mit dem eigenen Warenbestand abzugleichen.

Anbieter von Online-Marktplätzen nutzen unsere Informationen, um einzelne Produkte aus dem Sortiment zu nehmen oder um gezielt Kundinnen und Kunden über Produktrückrufe zu unterrichten und bspw. zur Rückgabe aufzufordern.

Wir leisten mit der Datenbank einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Sensibilisierung von Wirtschaftsakteuren in Deutschland sowie im deutschsprachigen Teil Europas.

Auf welcher Rechtsgrundlage veröffentlicht die BAuA?

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Marktüberwachungsgesetz (MüG).

Sie umfasst im Sinne des § 19 MüG Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten, die in Deutschland u.a. durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt sind.

Die Bundesanstalt macht an dieser Stelle Anordnungen gemäß § 19 Abs. 1 MüG i.V.m. § 8 MüG Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe b, c, d und g der Verordnung (EU) 2019/1020 und § 8 MüG Absatz 2 Satz 3 sowie entsprechende Maßnahmen nach unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der Europäischen Union bekannt.

Bis zum 15. Juli 2021 wurden Untersagungsverfügungen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 26 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, 7, 8 und 9 und Absatz 4 ProdSG vom 08. November 2011 (BGBl. Jahrgang 2011 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. November 2011) bekannt gemacht.

Suche in der Produktsicherheitsdatenbank

Meldedatum Herstellername Markenname Produktbezeichnung Modellbezeichnung
12.03.2021 SJ ENTERPRISES PAKISTAN Roop Rang SJ ENTERPRISES PAKISTAN Hautbleichmittel Nicht bekannt
12.03.2021 Shenzhen zhuokang Medical Equipment Co., Ltd Shenzhen Medical Euipment Einwegmaske/Atemschutzmaske Nicht bekannt
12.03.2021 Toi-Toys B.V. / NUGAR NUGAR Toi-Toys Figur / Puppe, Lauren Deluxe - Little Sister Art no. 04585Z
12.03.2021 Mercedes-Benz AG Mercedes-Benz Personenkraftwagen Typgenehmigungsnummer: e1*2007/46*1909*03, Typ lt.Typgen.: F2B Verkaufsbezeichnung: GLB
12.03.2021 Mercedes-Benz AG Mercedes-Benz Personenkraftwagen Typgenehmigungsnummer: e1*2001/116*0480*24 bis *36, Typ lt.Typgen.: 204X Verkaufsbezeichnung: GLC
12.03.2021 Mercedes-Benz AG Mercedes-Benz Personenkraftwagen Typgenehmigungsnummer: e1*2001/116*0431*31 bis 46, e1*2001/116*0457*25 bis 37, Typ lt.Typgen.: 204, 204 K Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
12.03.2021 EvoBus GmbH EvoBus Kraftomnibusse Typgenehmigungsnummer: e1*2007/46*0087, e1*NKS*0050 Typ lt.Typgen.: 628 02, 628 09 Verkaufsbezeichnung: Capacity, Citaro
12.03.2021 Volkswagen AG VW Personenkraftwagen Typ lt. Typgen.: 5N Typgenehmigungsnummer: e1*2001/116*0450* Verkaufsbezeichnung: Tiguan Allspace
12.03.2021 MAN Truck & Bus SE MAN Kraftomnibus Typgenehmigungsnummer:e1*2007/46*1955*05 + *06 Typ: B.2007.46.017 Verkaufsbezeichnung: Lion's City
12.03.2021 N. P. GANDOUR Light & Natural CAROTONE™ Hautbleichmittel Brightening Cream Nicht bekannt

Publikationen

Publikationen

Rechtsgutachten zur Rolle der BAuA als nationale Kontaktstelle im Rahmen des Marktüberwachungsgesetzes

Erscheinungsjahr: 2024

Suchergebnis_Format Bericht

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Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem - Safety Gate - Reaktionsmöglichkeiten für betroffene Wirtschaftsakteure

Erscheinungsjahr: 2021

Suchergebnis_Format baua: Fokus

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