Bei der Befüllung von Kanistern, Fässern und Intermediate Bulk Containern (IBC) mit organischen Lösemitteln sind entsprechend der Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) Abfüllvorrichtungen zu verwenden, bei denen die Abfülleinrichtung und die Absaugung fest miteinander verbunden sind. Dies kann auch durch eine Zwangskopplung beider Einheiten erreicht werden. Die Befüllung darf erst bei eingeschalteter Absaugung beginnen.
Diese Arbeitsweise und die Erfüllung der weiteren Anforderungen des VSK erübrigt die Durchführung von Arbeitsplatzmessungen zur Ermittlung der inhalativen Exposition im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Das Video zeigt am Beispiel der Befüllung eines IBC, dass ein integriertes System eine signifikant höhere Wirksamkeit besitzt als eine Absaugung, die vom Beschäftigten manuell nachgeführt wird.
Vergleich der Wirksamkeit einer integrierten Absaugung und einer manuell nachgeführten Absaugung