Relevant sind immer die auf dem Etikett eines Biozidprodukts ausgewiesenen Ver-wenderkategorien für die vorgesehene Verwendung. Die Ausnahmeregelung kann für jede Verwendung angewendet werden, die auch für die breite Öffentlichkeit ("nicht-berufsmäßige Verwender") zugelassen ist. Finden sich auf dem Etikett eines Biozidprodukts außerdem noch Anwendungsmethoden, die nicht für die breite Öffentlichkeit zugelassen sind, so dürfen diese Anwendungen auch nicht ohne Fachkunde ausgeübt werden.
FAQ-Nr.: 016