Die Unternehmensbezogene Anzeige muss seit dem Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung (2021) ab 01.10.2021 erfolgen. Gleiches gilt für Landwirte.
Die Mindestanforderungen befinden sich in Anhang I Nr. 4.2.1 GefStoffV "Unternehmensbezogene Anzeige".
FAQ-Nr.: 011