Wann müssen (Kanal-)Betriebe, deren Mitarbeiter unter die Übergangsvorschrift gemäß § 25 GefStoffV zum Sachkundeerwerb bis zum 28.07.2027 fallen, den Einsatz von Rodentiziden anzeigen?

Die Unternehmensbezogene Anzeige muss seit dem Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung (2021) ab 01.10.2021 erfolgen. Gleiches gilt für Landwirte.

Die Mindestanforderungen befinden sich in Anhang I Nr. 4.2.1 GefStoffV "Unternehmensbezogene Anzeige".

FAQ-Nr.: 011