Ist Sachkunde auch dann erforderlich, wenn Beschäftigte nur mit verdünnten Anwendungslösungen eines Produktes umgehen, dass eines oder mehrere der in § 15c Absatz 1 Nr. 1 aufgeführten Einstufungsmerkmale trägt? Gilt dies auch, wenn die verdünnten Anwendungslösungen selbst nicht mehr die in § 15c Absatz 1 Nr. 1 genannten Einstufungsmerkmale erfüllen?

Sachkunde ist erforderlich, wenn das Biozid-Produkt wenigstens eines der in § 15c Absatz 1 Nr. 1 genannten Einstufungsmerkmale trägt oder wenn die Verwenderkategorie für die vorgesehene Anwendung auf "geschulte berufsmäßige Verwender" beschränkt ist. Die Sachkunde ist dann auch erforderlich für Beschäftigte, die nur verdünnte Anwendungslösungen verwenden.

FAQ-Nr.: 003