Sachkunde ist erforderlich, wenn das Biozid-Produkt wenigstens eines der in § 15c Absatz 1 Nr. 1 genannten Einstufungsmerkmale trägt oder wenn die Verwenderkategorie für die vorgesehene Anwendung auf "geschulte berufsmäßige Verwender" beschränkt ist. Die Sachkunde ist dann auch erforderlich für Beschäftigte, die nur verdünnte Anwendungslösungen verwenden.
FAQ-Nr.: 003