Wie sind die unter § 15c Absatz 1 aufgeführten Kriterien zu verstehen? Reicht es, wenn das Biozid-Produkt eines der unter Nr.1 aufgeführten Einstufungsmerkmale vorweist?

Es reicht, wenn ein Kriterium erfüllt ist. Z. B. würde eine Einstufung des Biozidprodukts als akut toxisch 3 bewirken, dass die Pflichten gemäß § 15c Absätze 2 und 3 ausgelöst werden.

FAQ-Nr.: 002