Grundsätzlich ist der Verzicht auf eine weitergehende Erkundung und eine „worst case-Betrachtung“ bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen eine sichere und zulässige Vorgehensweise!
Angesichts der vielfältigen Verwendung von Asbest in Baumaterialien kann eine vollständige und belastbare technische Erkundung des gesamten Bauwerks auf Asbest sehr aufwendig sein. Bei einer anlassbezogenen Erkundung kann der Aufwand verringert werden, wenn die Probenahme im Vorfeld einer geplanten Baumaßnahme auf die Bereiche eingegrenzt wird, die von den geplanten Arbeiten betroffen sind.
Nur wenn mit hoher Sicherheit nachgewiesen wurde, dass kein Asbest in der Bausubstanz vorhanden ist, kann für die geplanten Tätigkeiten auf asbestspezifische Schutzmaßnahmen verzichtet werden. Auch die Abfälle aus diesen Bereichen können dann als asbestfrei angesehen und kostengünstiger entsorgt bzw. wiederverwertet werden.
Eine weitergehende Erkundung durch Beprobung vor Beginn der Arbeiten empfiehlt sich daher insbesondere dann, wenn bei den Arbeiten mit einer hohen Asbestfaserfreisetzung und damit verbunden hohen Arbeitsschutzanforderungen gerechnet werden muss oder wenn große Abfallmengen zu entsorgen sind.