Sofern Sie als Eigentümer einer Immobile nicht mehr über Unterlagen - z. B. Baugenehmigung und Baubeginnsanzeige, Rechnungen oder Bauabnahmeprotokolle - verfügen, können Sie sich an das örtlich zuständige Bauamt bzw. Bauordnungsamt wenden und um Einsicht in die Sie betreffende Bauakte bitten. Für alle genehmigungspflichtigen Neu-, An-, und Umbauten sollten dort entsprechende Daten z. B. in Form einer Baubeginnsanzeige zu finden sein.
Wichtig ist nicht nur die Angabe des Baubeginns sondern auch Angaben zum Zeitpunkt von Umbau- oder Ausbaumaßnahmen. Nur wenn schlüssig belegt werden kann, dass mit der Errichtung bzw. mit Um- und Ausbauten erst nach dem Stichtag 31.10.1993 begonnen wurde, müssen bei den Arbeiten keine asbestbezogenen Schutzmaßahmen getroffen werden.