Entsorgung

Asbest wurde in der Vergangenheit hauptsächlich im Bau verwendet: in Putzen, Klebern, Spachtelmassen sowie in Rohren für den Hoch- und Tiefbau, ebenen oder gewellten großformatigen Platten, aber auch als kleinformatige Fassaden- und Dachplatten. Mit den Tätigkeiten an und in älteren Gebäuden fallen asbesthaltige Abfälle an. Mit der Entscheidung 2001/573/EG sind Abfälle asbesthaltiger Baustoffe als gefährlich eingestuft worden. Dies gilt auch für Abfälle von Baustoffen, in denen Asbest fest in die Bindemittelmatrix eingebunden ist, wie zum Beispiel Asbestzement.

Entsorgung

Das Recycling asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle ist unzulässig. Eine Konzentrationsgrenze, unterhalb derer ein Recycling asbesthaltiger Abfälle zulässig ist, gibt es derzeit nicht. Abfälle, von denen bekannt ist, dass sie Asbest enthalten, sind grundsätzlich als gefährliche Abfälle einzustufen. Für mögliche Ausnahmen sind Informationen bei den für Abfall zuständigen Behörden einzuholen.

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