Schutz der Beschäftigten im Umgang mit Bioziden
Die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt die Bereitstellung von Biozidprodukten auf dem europäischen Markt und deren Verwendung. Sie sieht ein zweistufiges Verfahren vor, in dem zunächst biozide Wirkstoffe in eine Positivliste aufgenommen werden und anschließend Anträge auf Zulassung von Biozidprodukten mit Wirkstoffen aus dieser Positivliste gestellt werden müssen.
Das Chemikaliengesetz benennt die BAuA als Bewertungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zur Umsetzung der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012.
Im Rahmen der Wirkstoffbewertung und Produktzulassung beurteilen wir als Einvernehmensstelle Arbeitsschutz die mit der Verwendung der Wirkstoffe und Produkte verbundenen Risiken an Arbeitsplätzen. Dies umfasst die Bewertung der Exposition und Risiken für berufliche Anwender bei der Handhabung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang am Arbeitsplatz.
Um eine sichere Verwendung von Biozidprodukten zu ermöglichen, müssen zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen formuliert werden. Dies erfordert eine realistische Modellierung von Belastungssituationen und in der Praxis erprobte Schutzmaßnahmen.Die BAuA hat in verschiedenen Projekten sichere Tätigkeiten mit unterschiedlichen Bioziden untersucht. Basierend auf den Projektergebnissen entwickeln wir Konzepte zur Bewertung von Bioziden und bringt diese in die ECHA Gremien und EU-Leitfäden zu Bioziden ein. Wichtige Grundlage für die Bewertung sind die ECHA Dokumente "Biocides Human Health Exposure Methodology" und Empfehlungen der "Ad hoc Working Group - Human Exposure". An der Weiterentwicklung der genannten Dokumente beteiligt sich die BAuA kontinuierlich und ist Mitglied in den für den Arbeitsschutz relevanten ECHA Gremien "Working Group Human Health" und "Ad hoc Working Group - Human Exposure".
Neben den chemischen Stoffen beurteilt die BAuA auch biozide Mikroorganismen und ist in der ECHA Arbeitsgruppe "Ad hoc Working Group - Microorganisms" vertreten.