Biomonitoring-Laboratorien

Die Messergebnisse des Biomonitorings dienen der Beurteilung berufsbedingter Gesundheitsgefährdungen von Beschäftigten. Deshalb sollten Betriebsärzte die Laboranalytik nur sorgfältig ausgewählten Laboratorien übertragen. Diese Seite bietet eine Zusammenstellung nützlicher Tipps und Hinweise zur Laborauswahl.

Hinweise zur Laborauswahl finden Sie in Absatz 2 des Abschnittes "5.1 Qualitätssicherung" der Arbeitsmedizinischen Regel "Biomonitoring":

"Für die Durchführung der Analytik gelten die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Laboratorien. Wenn der Arzt oder die Ärztin im Rahmen des Biomonitorings analytische Leistungen in Anspruch nimmt, hat er oder sie sich davon zu überzeugen, dass das von ihm oder ihr beauftragte Laboratorium über die entsprechende Fachkunde und apparative Ausstattung verfügt und Methoden zur Qualitätssicherung nach dem Stand der Technik einsetzt. Er oder sie kann davon ausgehen, dass die von einem externen Laboratorium ermittelten Ergebnisse valide sind, wenn dieses Laboratorium ein gültiges Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Ringversuchen, zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., nachweisen kann."

Weitere Tipps zur Laborauswahl

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) gab in ihrer arbeitsmedizinischen Leitlinie "Biomonitoring" (2013) unter Punkt 3.3 "Analytische Bestimmung" und unter Punkt 3.4 "Qualitätssicherung" Hinweise zur Auswahl eines Laboratoriums:

"Bei der Auswahl des analytischen Laboratoriums ist darauf Wert zu legen, dass das Laboratorium

  • über die fachliche Kompetenz bezüglich der Anwendung des Biomonitorings auf arbeitsmedizinische Fragestellungen verfügt,
  • eine fachgemäße Beratung und Unterstützung bei Probenahme, Probentransport und Probenlagerung anbietet,
  • zuverlässige analytische Methoden einsetzt, die dem Stand der Technik entsprechen, sowie
  • eine regelmäßige Qualitätssicherung praktiziert. [...]"

"[...] Jedes Laboratorium muss auf Nachfrage des Betriebsarztes bzw. des betreuenden Arbeitsmediziners in der Lage sein, die von ihm angewandten Verfahren und Qualitätssicherungsmaßnahmen transparent und nachvollziehbar darzulegen. [...]"

Liste mit Laboratorien

Zurzeit liegt keine abrufbare Liste mit Laboratorien vor, die Probenanalysen speziell für das arbeitsmedizinische Biomonitoring anbieten.

Stattdessen können Sie eine Liste mit Biomonitoring-Laboren nutzen, die für den Einsatz des Biomonitorings im Rahmen des Bevölkerungsschutzes erstellt wurde.

Diese Laborliste findet sich bei Müller, M. und Schmiechen, K.: Humanbiomonitoring im Bevölkerungsschutz. Forschung im Bevölkerungsschutz. Band 16 (2012) Herausgeber: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Seiten 129-131 (siehe Link am Ende dieser Seite).

Dort steht geschrieben:

"2.2 Liste der HBM-Laboratorien
Die [...] alphabetisch nach Standort sortierte Liste von ausgewiesenen Laboratorien soll die Suche nach einem geeigneten Labor für die HBM-Analytik erleichtern. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann ständig ergänzt werden. Sie stellt in keinem Fall eine Bewertung der genannten Institutionen dar, die Auswahl erfolgte unter anderem aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an Ringversuchen. [...]"

Eine Aktualisierung dieser Liste finden Sie auf der Internetseite des Institutes für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Göttingen. Folgen Sie dazu dem Link "Universitätsmedizin Göttingen: Humanbiomonitoring" weiter unten auf dieser Seite.

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