Verordnung (EU) Nr. 649/2012: Delegierte Verordnung (EU) 2023/1656 zur Änderung des Anhangs I wurde am 25.08.2023 veröffentlicht

  • Datum 4. September 2023

Am Freitag wurde die lang angekündigte Änderung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 im Amtsblatt der EU bekanntgegeben:

"Delegierte Verordnung (EU) 2023/1656 der Kommisssion vom 16. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien"

Sie können die Neueinträge ab sofort in ePIC notifizieren, ab 01.11.2023 hat deren Export eine aktive RIN zu begleiten.

Ihre Exportnotifizierungen von Chlorfenvinphos, Cyfluthrin, Terbufos und Triflumuron für 2023 müssen Sie nicht wiederholen. Deren RINs werden zum 01.11.2023 inaktiv gestellt. Dies gilt natürlich nur dann, wenn die Anfragen zu den ausdrücklichen Zustimmungen, welche die Bundesstelle für Chemikalien nun unmittelbar versendet, ergebnislos bleiben sollten. Für diese Vorgänge werden in 2023 Gebühren in Höhe von jeweils 216 Euro erhoben.