- Datum 10. März 2021
Die ukrainische Behörde, welche für die Zustimmung zur Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln aus der EU zuständig ist, gab gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki bekannt, dass sie ausschließlich in generischer Form auf die EU-Anfragen zur ausdrücklichen Zustimmung der Mitgliedstaaten reagieren wird. Dieses Schreiben ist in ePIC für Sie jederzeit abrufbar, indem Sie in der Notifizierung auf das rote "i" neben "Ukraine" klicken.
Die von der Europäischen Kommission hierfür bestimmte Vorgehensweise basiert auf der Verwendung der generischen Antwort als ausdrückliche Zustimmung:
Vorausgesetzt wird, dass Sie eine aktive und valide Registrierungsnummer der Importfirma der Ukraine bei 4.4 in das Notifizierungsformular einsetzen. Sollten Sie dies versäumen, wäre Ihre Notifizierung zurückzuweisen. Das Registrierungszertifikat Ihres Kunden kann dem Vorgang in ePIC als weiteres Dokument beigefügt werden, dies ist aber keine Pflicht.
Sagt der anhand der Registrierungsnummer verifizierte Eintrag in der Excel-Liste aus, dass der PIC-Stoff in der Ukraine für das betreffende Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist, wird er in ePIC als ausdrückliche Zustimmung übernommen. Die Gültigkeit beträgt im besten Falle ein Kalenderjahr. Sollte die Registrierung vor dem 31.12. des Jahres ablaufen, so wird die Ausfuhrkennnummer (RIN) dementsprechend kürzer aktiviert werden. Somit besteht für Sie die Aufgabe fort, bei jeder Ausfuhrnotifizierung für die Kategorie "Pestizide" (hier Pflanzenschutzmittel ohne Biozide) in die Ukraine jedes Kalenderjahr erneut die relevante Registrierungsnummer anzugeben.