Rechtsfolgen nach Stoff-/Zubereitungsrichtlinie (Teil B)

Mit Hilfe von Datenbank Teil B können Sie die Rechtsfolgen recherchieren, die noch an das alte Recht nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (Stoff-/Zubereitungsrichtlinie) gekoppelt sind.
Neben dem R-Satz und der Einstufung finden Sie in den weiteren Spalten die Norm samt dem Artikel oder Paragraphen, aus der sich eine Rechtsfolge für Stoffe/Zubereitungen dieser Gefahrenklasse ergibt, den Normadressaten sowie die Art der Rechtsfolge.
In der Tabelle können Sie einem Klick auf die Überschriften die Einträge der entsprechenden Spalte sortieren. Für die Suche mit Wortteilen sind Wildcards wie * für eine beliebige Buchstabenfolge zu verwenden.

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R-Satz Wortlaut R-Satz Einstufung Norm Art./§ Normadressat Rechtsfolge Stand der Norm Datensatz
R 45 Kann Krebs erzeugen Krebserzeugend Kategorie 1 o. 2 Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 5.2.7.1.1 Anlagenbetreiber Beschränkung 24.07.2002 Details
R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen Krebserzeugend Kategorie 1 o. 2 Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 5.2.7.1.1 Anlagenbetreiber Beschränkung 24.07.2002 Details
R 45 Kann Krebs erzeugen Krebserzeugend Kategorie 1 o. 2 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Anhang I Nr. 5.1.3 Allgemein Kategorisierung 21.04.2017 Details
R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Reproduktionstoxisch Kategorie 1 o. 2 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen Reproduktionstoxisch Kategorie 1 o. 2 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Reproduktionstoxisch Kategorie 3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen Reproduktionstoxisch Kategorie 3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen Gesundheitsschädlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 68 Irreversibler Schaden möglich Gesundheitsschädlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. Leichtentzündlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken Gesundheitsschädlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Gesundheitsschädlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken. Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Gesundheitsschädlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 25 Giftig beim Verschlucken Giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 28 Sehr giftig beim Verschlucken Sehr giftig Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase Sonstige toxische Eigenschaften Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen Sonstige toxische Eigenschaften Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung Krebserzeugend Kategorie 3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 45 Kann Krebs erzeugen Krebserzeugend Kategorie 1 o. 2 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen Erbgutverändernd Kategorie 1 o. 2 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen Umweltgefährlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 52 Schädlich für Wasserorganismen Umweltgefährlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Umweltgefährlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details
R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. Gesundheitsschädlich Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) § 10 Absatz 3 Satz 3 Behörde Handlungspflicht 21.04.2017 Details