Können viruzid/antiviral ausgestattete Mund-Nase-Bedeckungen und andere Masken bedenkenlos getragen werden?

Im Handel werden teils Schutzmasken und insbesondere Mund-Nase-Bedeckungen angeboten, die viruzid wirkende Stoffe enthalten, mit diesen beschichtet sind oder über Textillagen verfügen, die mit viruzid wirkenden Stoffen behandelt wurden. Bei diesen viruziden Stoffen kann es sich um Silberionen, Nano-Silber, Polihexanid (PHMB), sogenannte Virenblocker oder andere Stoffe handeln, die bspw. als Desinfektionsmittel verwendet werden. Diese sollen Viren, z. B. SARS-CoV-2, in den Masken und in der Einatemluft abtöten. Neben den produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen gelten für viruzid ausgestattete Masken, in der Folge auch biozidrechtliche Vorgaben, sofern es sich bei den Masken nicht um Medizinprodukte wie bspw. OP-Masken handelt.
Biozidrechtliche Voraussetzung dafür, dass diese Stoffe in den Masken eingesetzt werden dürfen, ist, dass diese als Biozidwirkstoff für die Verwendungsart "Desinfektionsmittel ohne direkte Anwendung auf der Haut" im Rahmen des sogenannten Altwirkstoffverfahrens derzeit bewertet werden oder wurden und die Übergangsregelungen für Biozidprodukte erfüllt werden. Für diese Verwendung bewertete und zugelassene Biozidprodukte gibt es derzeit noch nicht. Ist die Wirkstoffgenehmigung bereits erfolgt, müssen für die weitere Verkehrsfähigkeit der Masken anschließend Anträge auf Zulassung gestellt werden, und erst in diesem Verfahren wird die viruzide Wirkung der Bedeckungen konkret bewertet.

Während des Bewertungsverfahrens ist der Einsatz der o. g. Stoffe zur Behandlung von Textilien aus biozidrechtlicher Sicht grundsätzlich erlaubt, obwohl Wirksamkeit und Unbedenklichkeit noch nicht behördlich geprüft wurden. In einigen Fällen kann die Wirkung auf den menschlichen Körper umstritten oder nicht ausreichend nachgewiesen sein. Darüber hinaus ist von einzelnen dieser Stoffe bereits bekannt, dass von ihnen weitere gesundheitliche Gefährdungen ausgehen können, bspw. indem sie krebserregend oder hautsensibilisierend sind. Allerdings gelten grundlegende Produktsicherheitsanforderungen. Danach müssen solche Masken sowohl die ausgelobte Schutzwirkung haben, als auch sicher sein, d.h. von den enthaltenen Stoffen dürfen keine Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen. Dass dies der Fall ist muss der Hersteller sicherstellen.

Atemschutzmasken, Mund-Nase-Bedeckungen etc. haben unmittelbaren Kontakt zum Körper und befinden sich darüber hinaus per Definition im Luftstrom der Einatemluft. Diese körpernahe Nutzung ist bei der Verwendung und der Bewertung von viruzid ausgestatten Masken besonders zu berücksichtigen. Es ist daher die Frage zu stellen, ob der Wirkstoff in der Maske verbleibt oder ob es durch den Luftstrom, Schweiß oder Speichel aus der Maske herausgelöst werden kann. Es besteht die Gefahr, dass er vom Körper aufgenommen wird, unabhängig davon um welchen Maskentyp es sich handelt und wie der Wirkstoff in die Maske eingearbeitet ist.

Aus Sicht der BAuA ist es daher nicht auszuschließen, dass sich Teile eines Biozidwirkstoffs aus einer Maske lösen und in den Körper gelangen. Dies kann sowohl über die Haut, den Magen-Darm-Trakt als auch über die Atemwege erfolgen. Eine genaue Einschätzung des Risikos ist von Seiten der BAuA zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Dennoch kann von einem erhöhten gesundheitlichen Risiko bei der Verwendung von Biozidwirkstoffen in Schutzmasken oder Mund-Nase-Bedeckungen ausgegangen werden. Es ist darüber hinaus anzumerken, dass die Kontaktdauer der Viren in der Einatemluft mit der viruziden Beschichtung voraussichtlich zu kurz sein wird, um effizient und effektiv wirken zu können.

Da derzeit weder der Nutzen einer viruziden/antiviralen Ausrüstung von Masken nachgewiesen ist, noch deren Unbedenklichkeit behördlich überprüft wurde, sieht die BAuA davon ab, den Einsatz solcher Masken zu empfehlen.

Stand: 23.03.2021

FAQ-Nr.: PSA021