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Was ist bei der Verwendung von Schutzhandschuhen im beruflichen Kontext zu beachten?

Schutzhandschuhe gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung und sind im beruflichen Kontext immer dann einzusetzen, wenn auch nach Substitutionsprüfung sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen Risiken für die Gesundheit und Unversehrtheit der Mitarbeiter bestehen bleiben. Schutzhandschuhe schützen die Hände vor Schädigungen durch äußere Einwirkungen mechanischer, thermischer, chemischer und elektrostatischer Art sowie vor Mikroorganismen und ionisierender Strahlung. In den entsprechenden Normen sind die Anforderungen je nach Schutzziel definiert (z.B. in der DIN EN 388:2019-03 „Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken“) wobei tätigkeitsbezogene Überscheidungen möglich sind. Die DIN EN 21420:2020-06 „Schutzhandschuhe - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren“ ist eine Grundnorm, die nur zusammen mit weiteren spezifischen Normen für Schutzhandschuhe anzuwenden ist. Sie legt die anwendbaren allgemeinen Anforderungen und die relevanten Prüfverfahren zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Unschädlichkeit, Komfort und Leistungsvermögen sowie zu herstellerseitiger Kennzeichnung und den mitzuliefernden Informationen fest. Steht beispielsweise der Schutz gegen Chemikalien, wie bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, im Vordergrund, so müssen die Handschuhe nicht nur die Anforderungen der DIN EN ISO 21420:2020-06 erfüllen, sondern auch alle Teile der der DIN EN 374 "Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen". 

Schutzhandschuhe sind entsprechend der Norm so zu kennzeichnen, dass der Hersteller, die Typenbezeichnung und die Größenangabe ersichtlich sind. Zusätzlich muss das CE-Kennzeichen, die Prüfnorm und bei Produkten der Kategorie III die Kennnummer der notifizierten Stelle angebracht sein. Zusätzlich werden spezifische Piktogramme genutzt, um auf die Verwendungsbestimmung (im Sinne der Gefahrenklasse) hinzuweisen und die Leistungsstufe anzugeben. Diese Kennzeichnung muss auf den Handschuhen selbst oder auf der kleinstmöglichen Verpackungseinheit angebracht sein. Sollte die geplante Leistungsfähigkeit des Produktes durch Alterungsprozesse abnehmen können, müssen die Handschuhe auch eine Chargennummer oder das Herstellungsdatum ausweisen bzw. ein Verfallsdatum tragen. 

Eine besondere Bedeutung kommt Schutzhandschuhen beim beruflichen Umgang mit Chemikalien zu. Durch die Angaben im Sicherheitsdatenblatt der betreffenden Chemikalien können geeignete Chemikalienschutzhandschuhe ausgewählt werden, die dicht gegenüber der Chemikalie sind, langfristig nicht durchdrungen werden können und nicht zersetzt werden. Neben den Grundeigenschaften eines bestimmten Materials hängt die Leistung von Chemikalienschutzhandschuhen aber auch immer von der Materialdicke ab. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat Praxishilfen erarbeitet, die bei der Auswahl von geeigneten Schutzhandschuhen genutzt werden können. Materialspezifische Durchbruchzeiten gelten nur für Handschuhe mit einer Mindestdicke von 0,5 mm und sind somit nicht aussagekräftig für dünne Einmalhandschuhe. 

In Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören Schutzhandschuhe zu den wichtigsten infektionsprophylaktischen Maßnahmen. Für die Allgemeinbevölkerung werden sie im normalen Alltag hingegen nicht empfohlen. Bei direktem Patientenkontakt, Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Gegenständen sind allergenarme medizinische Einmalhandschuhe (nach DIN EN 455) zu tragen. Je nach Anwendungsbereich erfüllen medizinische Schutzhandschuhe unterschiedliche Anforderungen. Handschuhe, die dem Schutz des Patienten dienen, werden als Medizinprodukt eingestuft (Europäische Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745) wohingegen Handschuhe, die sowohl das Personal als auch die Patienten vor Erregern schützen, sowohl Medizinprodukt - als auch Teil der persönlichen Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) sind. Medizinische Einmalhandschuhe sind nach Beendigung der jeweiligen in einem geschlossenen Behältnis zu entsorgen. 

Da das langfristige und/oder wiederholte Tragen von Schutzhandschuhen zu einer Belastung für die Haut der Hände werden kann und somit ein gesundheitliches Risiko darstellt, sollten Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die im betrieblichen Kontext durch Hautschutz- und Hygienepläne realisiert werden können. Die Berufsgenossenschaften haben dazu konkrete Handlungshilfen für unterschiedliche Branchen zusammengestellt.   

Stand: 19.07.23

FAQ-Nr.: PSA015

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