Vor welchen Gefährdungen schützen filtrierende Halbmasken?
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) zählen zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und müssen den Anforderungen der entsprechenden europäischen Verordnung ((EU) 2016/425) entsprechen. Nur dann dürfen die Masken nach PSA-Verordnung CE-gekennzeichnet werden und sind in Europa verkehrsfähig. Die Bereitstellung durch den Arbeitgeber und Benutzung von FFP-Masken unterliegt bei beruflicher Verwendung dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Sie werden als Atemschutz gegen luftgetragene feste und flüssige Partikel (sogenannte Aerosole) eingesetzt. Eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Masken und Atemschutz, deren Schutzniveau und Einsatzbereiche finden Sie hier (FAQ-13).
FFP1-Masken dienen als Basisschutz für Arbeiten mit ungiftigen Aerosolen. FFP2-Masken bieten einen erhöhten Schutz gegen gesundheitsschädliche Aerosole, CMR-Stoffe (cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) und Biostoffe. Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden FFP2-Masken daher nicht nur im beruflichen Kontext, sondern erstmals auch in weiten Teilen des öffentlichen Alltagslebens eingesetzt. FFP3-Masken bieten einen hohen Schutz für besondere Arbeitssituationen, in denen gesundheitsschädliche Aerosole, radioaktive Stoffe, CMR-Stoffe oder Biostoffe der Risikogruppe 3 nicht auszuschließen sind.
Die harmonisierte Norm DIN EN 149 „Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“; Deutsche Fassung EN 149:2001+A1:2009 unterteilt die partikelfiltrierenden Halbmasken nach aufsteigendem Rückhaltevermögen des Filtergewebes in die drei Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP3. Entscheidend für die Schutzwirkung der Halbmasken ist neben dem Filterdurchlass vor allem die Passung zwischen der Dichtlinie der Maske und dem Gesicht. Die je nach Maskentyp tolerierte, nach innen gerichtete Leckage (FFP1 max. 22 %, FFP2 max. 8 %, FFP3 max. 2 %) kann nur bei Dichtsitz der Maske eingehalten werden. Zur Verringerung des Ausatemwiderstandes und der Minderung von Feuchtigkeitsansammlung können FFP-Masken herstellerseitig auch mit Ausatemventil ausgestattet werden. Im Sinne des Infektionsschutzes bieten solche Masken jedoch nur einen Eigenschutz, da der Träger potentiell infektiöse Aerosole in die Umgebungsluft abatmen kann.
Konforme FFP-Masken garantieren einen zuverlässigen Schutz vor partikelförmigen Gefahrstoffen, nicht jedoch vor giftigen Gasen und Dämpfen. In diesen Fällen ist die Verwendung von Atemschutz mit auswechselbaren Gas- oder Kombinationsfiltern bzw. sogar umluftunabhängiger Atemschutz angeraten. Weiterführende Informationen fasst die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" zusammen.
Stand: 19.07.2023
FAQ-Nr.: PSA001