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Unterliegen Nahrungsmittelverarbeitungsmaschinen der Maschinenrichtlinie und löst EN 1672-2 die Konformitätsvermutung aus?

Ja, die Maschinenrichtlinie erfasst Nahrungsmittelverarbeitungsmaschinen. Die EN 1672-2 ist eine harmonisierte Norm unter der Maschinenrichtlinie und löst deshalb bei ihrer Anwendung die Konformitätsvermutung aus.

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