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Unterliegen Kippausrüstungen für die Montage auf Straßenlastkraftwagen der CE-Kennzeichnungspflicht?

Kippausrüstungen für die Montage mit einem Fahrzeugaufbau auf einem Straßenfahrzeug unterliegen nicht der CE-Kennzeichnung als Maschine. Sie werden als Komponenten von Maschinen betrachtet.

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