Anlagensicherheit in der Prozess- und chemischen Industrie sowie Energiewirtschaft
Eine Anlage ist dann sicher, wenn sie die Anlagenintegrität, den Arbeitsschutz, den Drittschutz und den Umweltschutz berücksichtigt. Diese sogenannten Schutzziele werden auf Grundlage unterschiedlicher Rechtssysteme verfolgt.
Der rechtliche Rahmen zur Anlagensicherheit wird im Bereich des Umweltschutzes insbesondere vom Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Störfall-Verordnung bestimmt. In der eigens dafür eingerichteten Kommission für Anlagensicherheit werden Technische Regeln für Anlagensicherheit (TRAS), Leitfäden, Merkblätter und Empfehlungen erarbeitet.
Als zentrales Instrument zur Ermittlung der störungsverhindernden und störungsbegrenzenden Maßnahmen schreibt die Störfall-Verordnung die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für Betriebsbereiche mit Grundpflichten und einen Sicherheitsbericht für Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten vor.
Anlagensicherheit aus Sicht des Arbeitsschutzes
Das zentrale Instrument zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes.
Die Forderungen sind insbesondere in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erarbeitet hierzu Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), in denen Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen festgelegt sind. Im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) werden Technische Regeln für Betriebssicherheit erstellt, die der sicheren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln einschließlich Anlagen dienen. Besonders hingewiesen wird auf die Empfehlung des Ausschusses für Betriebssicherheit EmpfBS 1113, Anhang 2 Beschaffungsprozess und Schutzkonzept von Anlagen.
Systematische Ermittlung von Maßnahmen
Mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe "Sicherheitstechnik" (TRGS 300) wurde im Jahre 1995 eine Vorgehensweise zu einer Sicherheitsbetrachtung an Anlagen und bei Verfahren eingeführt. Sie beinhaltete die systematische Ermittlung von Maßnahmen, um Betriebsstörungen zu verhindern und deren Auswirkungen zu begrenzen.
Aufgrund der Novellierung des Gefahrstoffrechts und der Umstrukturierung des Regelwerkes zur Gefahrstoffverordnung wurde die TRGS 300 außer Kraft gesetzt. Um die weitere in der Praxis bewährte Anwendung der Vorgehensweise nach TRGS 300 zu ermöglichen, wurde im Forschungsprojekt F 2100 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin "Grundlagen für die Neukonzeption einer technischen Regel 'Sicherheitstechnik'" ein Vorschlag für eine angepasste Vorgehensweise zur Sicherheitsbetrachtung als integrativer Bestandteil einer Gefährdungsbeurteilung erarbeitet.
In dem Bericht zu diesem Forschungsprojekt wird auch der Zusammenhang zwischen den Rechtsbereichen Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung auf der einen, und der Störfall-Verordnung auf der anderen Seite hergestellt.
Zur Anlagensicherheit wurden die Gefährdungen aufgrund von physikalischen Explosionen gesondert bearbeitet. Zu diesem Aspekt finden Sie auf dieser Webseite den Bericht "Physikalische Explosionen".