Die Anerkennung/Benennung der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) obliegt den Vollzugsbehörden der Bundesländer und diese haben die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) in München mit der Zulassung der ZÜS und der Aufsicht über diese beauftragt. Anforderungen an einen Betrieb, um als zugelassene Überwachungsstelle nach ÜAnlG und BetrSichV anerkannt zu werden, finden Sie deshalb auf der Website der ZLS.