Anlaufstellen für externe Beratungen
Gefahrstoffmanagement, Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Sofern Sie beim Gefahrstoffmanagement oder bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung Hilfe benötigen, können Ihnen Beratungsunternehmen weiterhelfen. In den Listen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie Adressen von Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten.