Teile mit gefährlichen Oberflächen
Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
Gefährliche Oberflächen vermeiden
Der wirksamste Schutz ist, gefährliche Oberflächen zu vermeiden. Dort, wo dies nicht möglich ist, sollte deren schädigende Wirkung auf ein ungefährliches Maß verringert werden, zum Beispiel durch Abrunden, Anfassen, Entgraten, Verwendung von splitterfreiem Material, Schneiden- oder Kantenschutz, Abpolstern mit weichem Material, Abdecken oder bewegliche Gestaltung, um möglichst große und/oder weiche beziehungsweise nachgiebige Kontaktflächen zu erzielen.
Gefährdungspotenzial auf ungefährlichen Wert verringern
Sind gefährliche Oberflächen unvermeidbar, sollten durch den technologischen Ablauf die Bewegungsrichtungen des Menschen so festgelegt werden, dass es möglichst zu keinem Kontakt kommt oder die Bewegungsräume so angeordnet und bemessen sind, dass mit ausreichendem Sicherheitsabstand ein Kontakt mit den gefährlichen Oberflächen vermieden werden kann, zum Beispiel durch:
- Verwendung von technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel Spänehaken)
- freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz ≥1,5 m² bei einer Seitenlänge ≥1,0 m.
Gefährliche Engen vermeiden
Gefährliche Quetschstellen sollten durch Einhaltung folgender Mindestabstände nach DIN EN ISO 13854 vermieden werden:
- Ganzkörper-Enge/vertikal: 1.800 mm
- Ganzkörper-Enge/horizontal: 500 mm
- Arm-Enge: 120 mm
- Hand-Enge: 100 mm
- Finger-Enge: 25 mm
- Bein-Enge: 180 mm
- Fuß-Enge: 120 mm
In Abhängigkeit von tätigkeitsbezogener Bewegungsgeschwindigkeit, vom erforderlichen Bewegungsraum sowie von der Art der gefährlichen Oberfläche können zusätzlich Sicherheitszuschläge festgelegt werden.
- Feststehende Bewegungshindernisse sind möglichst zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sollten diese beweglich beziehungsweise elastisch nachgebend gestaltet werden.
- Türen sollten so angebracht sein, dass sie beim Öffnen vorbeiführende Verkehrswege (zum Beispiel Gänge) nicht einengen (ASR A1.7).
Wahrnehmung und Handhabung
Sind gefährliche Oberflächen nicht vermeidbar, sollte für deren Wahrnehmbarkeit gesorgt werden (Beleuchtung).
Bei gefährlichen Oberflächen von Werkzeugen ist auf eine sichere und praktische Handhabung zu achten, zum Beispiel durch sichere Ablagestellen und Behältnisse.
Scharfe und spitze Werkzeuge und ähnliche Gegenstände sollten nicht in der Kleidung getragen werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Auch durch persönliche Schutzausrüstungen, wie
- Kopfschutz (Schutzhelm),
- Fußschutz (Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle - Kategorie S 3 oder S 5 nach DIN EN ISO 20345),
- Körperschutz (Handschuhe, schnitt- und stichsichere Kleidung - DIN EN ISO 13688, DGUV Regel 112-202)
kann vor gefährlichen Oberflächen geschützt werden (PSA-BV).