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Art der Gefährdungen und ihre Wirkungen

Durch mangelnde Hygiene können Gefahrstoffe z. B. über die Hände ins Gesicht gelangen und verschluckt werden. Das Verschlucken von Gefahrstoffen spielt aber auch dann eine Rolle, wenn am Arbeitsplatz gegessen und getrunken wird oder Lebensmittel am Arbeitsplatz aufbewahrt werden. Das Umfüllen und Lagern von Gefahrstoffen in Getränkeflaschen oder anderen Lebensmittelbehältern ist verboten. Alle Behälter sind ausreichend zu kennzeichnen, z. B. bei der Probenahme.

Behälter sind nach Gebrauch zu verschließen; z. B. schützen geschlossene Lösemittelbehälter vor Bränden und senken die Lösemittelbelastung am Arbeitsplatz. Auch ein aufgeräumter Arbeitsplatz kann Gefährdungen vermeiden; ein Beispiel ist die Batterie, die durch die Berührung mit Stahlwolle ein Glimmnest verursachen kann.
Durch gute Gestaltung und regelmäßige Reinigung von Arbeitsplätzen werden Staubablagerungen vermieden. Dieses schützt nicht nur vor Atemwegserkrankungen, sondern auch vor einer Staubexplosion. Dieses Risiko besteht schon bei sichtbaren Hand- oder Fußabdrücken; denn das Aufwirbeln einer gleichmäßig verteilten Staubschicht in einem Raum kann für eine Explosion ausreichend sein.

Darüber hinaus können Gefahrstoffe in andere Bereiche verschleppt werden, z. B. in Privatbereiche, wo nicht mit gefährlichen Stoffen gerechnet wird und deshalb auch keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

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