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Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Ein Großteil der Gefahrstoffe, die in den Betrieben verwendet werden, sind als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet. Hierzu gehören z. B. Lösemittel, Bremsenreiniger, Holzschutzmittel und vieles mehr. Die Art der Gefährdung und ihre Wirkung können je nach Höhe der Belastung und der gefährlichen Gefahrstoffeigenschaft unterschiedlich sein. Aus der Einstufung und Kennzeichnung (Tab. 3.2-1) geht hervor, ob ein Gefahrstoff giftig ist, die Atemwege reizt oder sensibilisiert, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder chronisch toxisch ist. Die Kennzeichnung ist auf dem Etikett oder im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) zu finden.

Gesundheitsgefährdende Stäube und Rauche werden häufig bei der Bearbeitung nicht kennzeichnungspflichtiger Gefahrstoffe freigesetzt (z. B. Schweißarbeiten, Quarzstäube beim Trennen von Baumaterialien). Daher gelten für alle Tätigkeiten mit Exposition gegenüber alveolengängigen und einatembaren Stäuben generelle Maßnahmen zum Schutz vor partikelförmigen Gefahrstoffen nach Anhang I Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung.

Tab. 3.2-1 Kennzeichnung von inhalativ gefährdenden Gefahrstoffen

Tabelle 3.2-1 Kennzeichnung von inhalativ gefährdenden Gefahrstoffen

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