Art der Gefährdungen und ihre Wirkungen

Viele brennbare Gefahrstoffe lassen sich an ihrer Einstufung und Kennzeichnung erkennen (Tab. 3.4-1). Im betrieblichen Alltag werden vorwiegend brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe gehandhabt, deren Dämpfe bzw. Stäube im Gemisch mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Besonders gefährlich sind Gefahrstoffe, die auch ohne Luft explodieren können.

Auch nicht als gefährlich eingestufte und gekennzeichnete Gefahrstoffe können unter bestimmten Umständen brennen. Beispielsweise kann Speisefett in einer Fritteuse in Brand geraten, obwohl es nicht nach CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft ist. Auch viele nicht als gefährlich eingestufte Feststoffe wie z. B. Mehl können brennbar oder gar explosionsfähig sein.

Schon eine sehr kleine Menge eines brennbaren Gefahrstoffs kann zu einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre führen. Aufgrund seiner hohen Freisetzung kann z. B. bereits ein Esslöffel Benzin ein 200-Liter-Fass mit explosionsfähiger Atmosphäre füllen. Häufig entstehen schwere Unfälle beim gewaltsamen Öffnen von Fässern mit Restmengen.

Besondere Vorsicht ist bei selbstzersetzlichen Gefahrstoffen und organischen Peroxiden geboten, die auch ohne Luftsauerstoff explosionsfähig sein können. Sie bilden selbstständig Gase und Dämpfe, die sich durch die dabei entstehende Reaktionswärme oder durch eine andere Zündquelle entzünden können. Neben Temperaturerhöhung können auch Erschütterungen, Reibung oder Schlag zu einer Aktivierung der Selbstzersetzung führen. Gezielt genutzt werden solche Eigenschaften bei Sprengstoffen und Pyrotechnik. Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände.

Tab. 3.4-1 Kennzeichnung von brand- und explosionsgefährdenden Gefahrstoffen (Auswahl)

Tab. 3.4-1 Kennzeichnung von brand- und explosionsgefährdenden Gefahrstoffen (Auswahl)

Bei der Verbrennung von Stoffen und Gemischen entsteht Feuer und Rauch. Besonders der Brandrauch gefährdet durch seine toxischen Bestandteile die Beschäftigten, siehe Tabelle 3.4-2. Aber auch die Wärmewirkung kann zu Personenschäden führen. Sowohl Feuer als auch Rauch verursachen darüber hinaus erhebliche Sachschäden.

Tab. 3.4-2 Gefährdungen durch Brände
BrandwirkungGefährdungSchäden
Wärme

-   thermische Aufheizung

-   Brandausbreitung

-   Verbrennung

-   Gebäudeschäden

Rauch

-   Einatmen von Gefahrstoffen

-   Kontamination

-   Stolpern

-   Vergiftung

-   Korrosion und Gebäudeschäden durch Kontamination

Bei Explosionen ergeben sich neben Wärme und Rauch zusätzliche Gefährdungen durch Druckwirkung. Diese können z. B. zum unkontrollierten Umherfliegen von Teilen führen. Gefährdet sind sowohl Beschäftigte und ggf. Dritte an den Arbeitsplätzen als auch Dritte in der Umgebung der Arbeitsstätte (Nachbarschaft: andere Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Anwohner). Nicht zu unterschätzen ist auch der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen; viele Unternehmen gehen nach einem Brand in die Insolvenz.

Hinweise, ob ein Gefahrstoff brennbar oder explosionsfähig ist, können im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein unter:

  • Abschnitt 2: Mögliche Gefahren, 2.3 Sonstige Gefahren
  • Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
  • Abschnitt 9: Physikalische und chemische Gefahren

nach oben