Sichere Gestaltung der Arbeitsumgebung
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Die Forschung der BAuA leistet wichtige Beiträge dazu, diese Anforderungen zu konkretisieren und praktisch anwendbar zu machen.
Auch gehören verschiedene andere Bereiche zur Arbeitsstätte, die nicht unmittelbar für die Arbeit benötigt werden. Dazu zählen z. B. die Verkehrs- und Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, aber auch die Sanitär-, Pausen-, Bereitschafts- und Erste-Hilfe-Räume, Kantinen und Unterkünfte.
Unabhängig von der eigentlichen Arbeitsaufgabe oder dem Produktionsprozess und den damit verbundenen Gefährdungen (z. B. durch Gefahrstoffe oder die Benutzung von Arbeitsmitteln) können in Arbeitsstätten Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten entstehen, wie z. B. Stolpern und Stürze auf Verkehrswegen insbesondere Treppen, Entstehungsbrände, Absturz an Brüstungen oder Bodenöffnungen sowie Belastung durch Arbeitsumgebungsfaktoren wie unzureichende Raumtemperaturen, Beleuchtung oder Bewegungsflächen am Arbeitsplatz. Diese beispielhafte Aufzählung zeigt die Spannweite der verschiedenen Arten von Gefährdungen in Arbeitsstätten.
Neben dem Schutz vor solchen Gefährdungen gehört die Bereitstellung von z. B. Toiletten- und Waschräumen, Pausenräumen oder Pausenbereichen sowie Erste-Hilfe-Räume und Kantinen zu einer menschengerecht gestalteten Arbeitsstätte. Für ein sicheres und gesundheitsgerechtes Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten werden in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen entsprechende Schutzziele formuliert. Diese werden mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert.