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Werden die in Deutschland absolvierten Fachkundelehrgänge als Voraussetzung für die Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit im Ausland anerkannt?

Es gibt keine generelle Anerkennung des deutschen Fachkundenachweises für Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch andere europäische oder außereuropäische Staaten. Ob eine Person, die nach deutschem Recht in Deutschland als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden kann, auch im Ausland tätig werden darf, bleibt folglich immer der ausländischen gesetzlichen Regelung oder Einzelfallentscheidung durch die im Ausland zuständigen Behörden überlassen.

Konkret bedeutet dies, dass der (zukünftige) Arbeitgeber ggf. in Rücksprache mit der jeweils zuständigen Stelle (Behörde / Unfallversicherungsträger) des Staates, in welchem die Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgeübt werden soll, auf der Grundlage von Qualifikationsnachweisen darüber entscheidet, ob ein Einsatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit den für ihn geltenden nationalen rechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

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