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Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsabschätzung. Die Ergebnisse sind die Grundlage für betriebliches Handeln. Bei erkannten Gefahren sind Präventionsmaßnahmen erforderlich. Das können technologische, ergonomische oder organisatorische Umgestaltungen und spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge sein. Um wirksame und effiziente Maßnahmen zu begründen, sind sichere Gefährdungsanalysen die Grundvoraussetzung. Das erfordert die Beschreibung der Belastungsform, der Zeitdauer, der Häufigkeit und Abfolge sowie die Bewertung des möglichen Gefahrenpotenzials.
Entsprechend DGUV Information 240-460 und DGUV Information 208-033 werden folgende Formen aktiver physischer Arbeitsbelastung unterschieden:
Manuelle Lastenhandhabung
Arbeit in erzwungenen Körperhaltungen (Zwangshaltungen)
Arbeit mit erhöhter Kraftanstrengung und/oder Krafteinwirkung
Im Folgenden werden davon folgende sechs unterschiedliche Formen der aktiven physischen Arbeitsbelastungim Einzelnen behandelt:
Hinweis:
Im Projekt MEGAPHYS wurden die Formen körperlicher Anforderungen neu kategorisiert. Die Anpassung der Websites zur Gefährdungsbeurteilung bei physischer Belastung auf die neuen Begrifflichkeiten und Inhalte erfolgt demnächst. Im Projekt werden folgende sechs Belastungsarten differenziert:
Jede Belastungsform führt zu speziellen Beanspruchungsreaktionen des menschlichen Körpers. Bei Überbeanspruchung durch hohe Intensität oder durch unzureichende Erholung besteht die Gefahr einer Schädigung. Eine Vorhersage des Ausmaßes der erwartbaren Schädigung ist nur pauschal möglich, da neben arbeitsbedingten Belastungen auch außerberufliche Belastungen und individuelle Faktoren wirken.
Die Grenze der physischen Belastbarkeit ist individuell stark unterschiedlich und hängt von mehreren Einflussfaktoren wie Konstitution, Gesundheit, Alter, Geschlecht, Trainiertheit und Arbeitstechnik ab. Negative Folgen von physischen Fehlbeanspruchungen sind akute Ermüdungserscheinungen und längerfristig chronische degenerative Veränderungen und Beschwerden an den Gelenken, Muskeln, Sehnen und peripheren Nerven.
Hinzu kommen zahlreiche Verletzungen durch Unfälle. Diese passieren am häufigsten bei Lastenhandhabungen. Typische Beispiele sind plötzlicher Kontrollverlust über die Last, Stolpern oder Stürzen, angefahren werden. Folgen sind Verstauchungen, Zerrungen, Verhebungen, Blockieren von Wirbelgelenken oder Knochenbrüche.
Für die Belastung des Herz-Kreislauf-Systems wie auch für die Belastung des Muskel-Skelett-Systems gibt es keine rechtsverbindlichen Grenzwerte, jedoch gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.
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© Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin