Hautkontakt mit Gefahrstoffen

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Ermittlung und Beurteilung

Grenzwerte und weitere Beurteilungsmaßstäbe

Über die Bestimmung von Gefahrstoffen, ihrer Metaboliten oder ihrer biochemischen oder biologischen Effektparameter im Blut, Urin oder in der Ausatemluft (Biomonitoring) kann bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge auch eine dermale Stoffaufnahme erfasst werden. Die Beurteilung erfolgt anhand des biologischen Grenzwertes (BGW) nach TRGS 903 und anderer geeigneter Werte zur Beurteilung gemäß der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 6.2 "Biomonitoring". Weitere Information enthält das Auskunftssystem Biomonitoring [2] der BAuA. Ergeben sich aus dem Biomonitoring Anhaltspunkte, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht ausreichen, teilt der mit der Vorsorge beauftragte Arzt dem Arbeitgeber dies mit. Dieses Vorgehen ist in der AMR 6.4 "Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV" näher beschrieben. Diese Mitteilung fließt in die Gefährdungsbeurteilung ein. Einzelbefunde des Biomonitorings werden nicht übermittelt.

Methode: Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) Modul Haut

Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) [3] bestimmt die Gefährdungen durch Hautkontakt am Arbeitsplatz über das Gefährlichkeitspotenzial des Gefahrstoffs, der benetzten Wirkfläche und der Einwirkzeit des Gefahrstoffs [4].

Tab. 3.3-2 Einstiegsparameter des EMKG Moduls Haut
EinstiegsparameterBeurteilung
Gefährlichkeitsgruppe Haut
Einstufung: H-Satz der Reihe 300
Die Einstufung ist ein Maß für die von dem Gefahrstoff ausgehende Gefährlichkeit.
WirkflächeBenetzung der Hautfläche
WirkdauerZeit bis zum Entfernen des Gefahrstoffs von der Haut

Die Höhe des Gefährlichkeitspotenzials ausgehend vom Gefahrstoff wird durch eine Gefährlichkeitsgruppe bestimmt. Der Einstieg erfolgt über die hautrelevanten H-Sätze aus der Einstufung und Kennzeichnung. Die H-Sätze werden fünf Gefährlichkeitsgruppen "HA" bis "HE" zugeordnet, wobei hier das Band "HA" für weniger kritische Stoffe und das Band "HE" für die kritischsten Stoffe steht.

Tab. 3.3-3 Gefährlichkeitsgruppe Haut

Tabelle 3.3-3 Gefährlichkeitsgruppe Haut

Wirkfläche

Es wird zwischen einer groß- oder kleinflächigen Benetzung der Hautfläche unterschieden. Die Wirkfläche ist klein, wenn der Beschäftigte nur mit wenigen Spritzern kontaminiert ist. Eine große Wirkfläche liegt vor, wenn z. B. die Hand benetzt ist.

Abb. 3.3-1 Wirkfläche Haut © links: Shinyfamily/iStock.com; rechts: Blackestockphoto/iStock.com

Gerade bei der Bestimmung der Wirkfläche erschweren unterschiedliche Arbeitsweisen und das persönliche Verhalten die Abschätzung. Im Zweifelsfall ist von einer großen Wirkfläche auszugehen. Schutzhandschuhe oder andere persönliche Schutzausrüstungen sind bei der Abschätzung außer Acht zu lassen.

Wirkdauer

Abb. 3.3-2 Wirkdauer Hautkontakt

Bei einer kurzen Wirkdauer ist der Hautkontakt unter 15 Minuten/Tag und bei einer langen Wirkdauer über 15 Minuten/Tag.

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