Was ist bei Gesichtsvisieren gegen SARS-CoV-2 zu beachten?
Gesichtsvisiere, Gesichtsschutzschirme oder Face Shields sind persönliche Schutzausrüstungen, die das Gesicht und eventuell durch ihre Länge oder Erweiterungsteile den Hals vor gefährlichen Einwirkungen schützen.
Wenn bei einer Tätigkeit mit Verspritzen oder Versprühen potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten gerechnet wird und technische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz darstellen, muss Augen- oder Gesichtsschutz, wie Korbbrille oder Gesichtsvisier getragen werden.
Gesichtsvisiere schützen nicht vor infektionserregerhaltigen Aerosolen. Aus diesem Grund kann das zusätzliche Tragen von Atemschutz notwendig sein.
TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
Wenn selbsthergestellter Gesichtsschutz entgeltlich oder unentgeltlich im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt wird, gelten immer die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und weiterer nationaler sowie europäischer Regelungen.
Gesichtsvisiere, Gesichtsschutzschirme oder Face Shields werden als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie II nach der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) eingestuft und dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der PSA-Verordnung entsprechen. Dazu gehört im Rahmen der Konformitätsbewertung auch die Durchführung einer Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle. Die notifizierten Stellen legen zur Erfüllung der Anforderungen die anzuwendenden harmonisierten Normen zu Grunde. Hierzu zählt insbesondere die DIN EN 166 "Persönlicher Augenschutz - Anforderungen".
Weitere Informationen, insbesondere zu Konformitätsbewertungstellen, hat die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik veröffentlicht:
http://www.zls-muenchen.de/aktuell/index.htm#PA
Stand: 22.04.2020
FAQ-Nr.: PSA017