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Rückrufe richtig melden

Zwei erprobte Instrumente für den Rückruf unsicherer und gefährlicher Produkte

Die zeitnahe und umfassende Information von Produktnutzerinnen und -nutzern sowie Behörden birgt im Rückruffall für jedes Unternehmen große Herausforderungen. Dennoch muss sie immer sichergestellt sein.

Das Rückruf-Formular der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) richtet sich an Hersteller, Bevollmächtigte oder Importeure. In dem Formular können alle wichtigen Informationen und Daten zum Produktrückruf sicher und bequem in einem Meldevorgang an die BAuA übermittelt werden. Selbstverständlich behandeln wir die personenbezogenen Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Nach dem Absenden des Formulars versenden wir eine Bestätigungs-E-Mail.

Wir bieten noch einen weiteren Service: Als zentrale Meldestelle des Bundes für mangelhafte und gefährliche Produkte benachrichtigen wir die vor Ort zuständige Marktüberwachungsbehörde, sofern Hersteller, Bevollmächtigte oder Importeure dies nicht bereits selbst getan haben.

Wenn uns eine Internetseite zum jeweiligen Produktrückruf angegeben wurde, veröffentlichen bzw. verlinken wir den Rückruf kurzfristig oder zum gewünschten Zeitpunkt auf unserer Internetseite www.rueckrufe.de.

Business Application der EU

Auch die Europäische Kommission unterstützt Unternehmen, um ihrer Mitteilungspflicht an die nationalen Behörden nachzukommen: Mit Hilfe des Product Safety Business Alert Gateway kommen Hersteller und Händler ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG, GPSD) nach. In der Richtlinie lassen sich alle wichtigen Informationen über ein gefährliches Produkt auch für Behörden anderer Mitgliedstaaten hinterlegen. So werden Rückrufe für den gesamten europäischen Markt schnell und unkompliziert bekannt gemacht.

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