Regulierung von Chemikalien und Bioziden

Um beim Einsatz von Chemikalien und Bioziden den Schutz der Gesundheit und Umwelt zu gewährleisten, braucht es Wissen über chemische Stoffe, ihre kurz- und langfristigen Wirkungen und Eigenschaften sowie ein angemessenes Risikomanagement. In der Regulierung von Chemikalien und Bioziden greifen deshalb nationale und EU-Gesetzgebung sowie ein komplexes Geflecht aus Zuständigkeiten ineinander. Die Schnittstellenarbeit mit allen rele­vanten Akteuren ist daher essentiell. Die BAuA nimmt, insbesondere in ihrer Rolle als Bundesstelle für Chemikalien (BfC), in diesem Zusammenhang eine Reihe wichtiger Aufgaben und Funktionen auf nationaler und europäischer Ebene wahr.

Zwei verschlossene Reagenzgläser mit grüner und blauer Flüssigkeit liegen auf einem Periodensystem.
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In Fragen der Chemikalienregulierung ist die BfC die zentrale Anlaufstelle für Industrie, Politik und andere Behörden. Ihre Aufgaben sind im Chemikaliengesetz für die Umsetzung in Deutschland und in der EU -Gesetzgebung durch EU-Verordnungen verankert.

Die BAuA arbeitet in Verfahren zur Chemikalienregulierung eng mit den anderen beteiligten Bundesbehörden zusammen. Dazu zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA).

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Bewerten, regulieren, zulassen: In der stark durch EU-Recht geprägten Regulation von Chemikalien und Bioziden übernimmt die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) vielfältige Aufgaben. Die Ausgabe 01/2024 der baua: Aktuell gibt einen Einblick in das Aufgabenspektrum und die Rolle der BAuA im Gesundheits- und Umweltschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Die BfC trägt die Gesamtposition der deutschen Behörden im Rahmen der Bewertungsverfahren zusammen und vertritt diese nach außen – u.a. gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der EU-Kommission. In ihrer Funktion als Bewertungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten unterstützt die BAuA die Verfahren durch ihre Kompetenz im Bereich des Arbeitsschutzes.

Ein wichtiger Baustein in der Arbeit der BfC ist der REACH-CLP-Biozid Helpdesk, der mit seiner Beratungsleistung in Form von An­fragenbearbeitung, Broschüren und Veranstaltungen eine hohe Unterstüt­zungsleistung für Hersteller, Impor­teure und Anwender von chemischen Stoffen und Biozidprodukten bietet.

In den nächsten Jahren werden die „Chemikalienstrategie zur Nachhaltigkeit“ als Teil des "Green Deal" der EU-Kommission und deren Umsetzung auf nationaler und auf EU-Ebene große Herausforderungen darstellen.

Aufgaben BfC

Die Aufgabenbereiche der BfC umfassen bei der REACH, CLP und Biozid Verordnung die Regulierung von Industriechemikalien sowie die Zulassung und Bewertung von Biozidprodukten. Im Weiteren übernimmt die BfC im Rahmen der PIC und POP Verordnung Berichtspflichten gegenüber der europäischen Kommission.

REACH-CLP-Biozid Helpdesk

Publikationen

Praxisrelevante Hintergrundinformationen für mehr Sicherheit bei der Arbeit mit Gefahrstoffen.

Helpdesk Information

Überlegungen zum Stoffbegriff im europäischen Stoffrecht

Erscheinungsjahr: 2021

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Registrieren unter REACH

Erscheinungsjahr: 2021

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Wichtige Pflichten als Hersteller

Erscheinungsjahr: 2021

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Wichtige Pflichten als Importeur eines Stoffes/Gemisches

Erscheinungsjahr: 2021

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Beschränkungen und Verbote unter REACH

Erscheinungsjahr: 2021

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Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren

Erscheinungsjahr: 2023

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Hilfestellung zur Einstufung und Kenn­zeichnung von Titandioxid

Erscheinungsjahr: 2021

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Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen

Erscheinungsjahr: 2021

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Wichtige Pflichten als Lieferant eines Erzeugnisses

Erscheinungsjahr: 2021

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Wichtige Pflichten als gewerblicher Endanwender

Erscheinungsjahr: 2021

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Wichtige Pflichten als Händler

Erscheinungsjahr: 2021

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REACH und Recycling

Erscheinungsjahr: 2021

Suchergebnis_Format Broschüre REACH-Info

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Links

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Friedrich-Henkel-Weg  1-25
44149 Dortmund

Telefon: 0231 9071-2071
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