Wichtige Pflichten als Hersteller
Sie haben Ihren Sitz innerhalb der Gemeinschaft und stellen einen Stoff her? Dann sind Sie Hersteller im Sinne des Artikels 3 Nr. 9 REACH-Verordnung.
Bibliografische Angaben
Titel: Wichtige Pflichten als Hersteller.
1. Auflage.
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021.
(Helpdesk kompakt: REACH)
Seiten: 2, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:REACH20210813