Die Mensch-Maschine/Rechner-Schnittstelle bzw. Benutzungsschnittstelle beschreibt Komponenten, die zwischen Menschen und technischen Systemen (Maschinen, Bildschirmgeräten) eingerichtet sind. Diese Komponenten lassen den Menschen auf technische Systeme einwirken und geben ihm über die Folgen der Einwirkung Rückmeldung.
Bedingt durch die Digitalisierung als einen wesentlichen Trend des kontinuierlichen Wandels in der Arbeitswelt werden immer mehr Arbeiten zur Systemsteuerung über Bildschirmgeräte durchgeführt bzw. durch rechnerbasierte Assistenzsysteme mit Bildschirmanzeigen unterstützt. Diese Arbeiten beinhalten insbesondere die Datenerfassung und -bearbeitung, die Anlagen- und Maschinensteuerung sowie das Lesen von Arbeitsanweisungen zur Durchführung der Arbeiten, die zuvor über Formulare auf Papierbasis oder über Schalthebel sowie Mess- und Regelanzeigen erfolgte (OEHME et al. 2019). Bildschirmgeräte sind nach Arbeitsstättenverordnung "Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."
In einer 2019 durchgeführten Befragung "Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung (DiWaBe)" (Meyer et al. 2021) gaben die Beschäftigten, die Werkzeuge, Maschinen, Geräte oder Anlagen für ihre Tätigkeiten verwenden, an, zu einem Drittel überwiegend oder vollständig computergestützt zu arbeiten.
Als weiteren Trend kann die Zentralisierung der Steuerung in Leitwarten beobachtet werden, d. h. der zunehmende Ersatz lokaler Steuerstände durch zentrale Einrichtungen, die häufig mehrere Systeme gleichzeitig überwachen und steuern. In einer telefonischen Umfrage von Leitwartenbetreibern nannten über die Hälfte der Befragten als Grund für die Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) häufig die Zusammenführung mehrerer Steuereinheiten in eine zentrale Leitwarte verbunden mit Modernisierungen und Umorganisationen (LAFRENZ & JESCHKE 2017).
Neben den klassischen Bildschirmgeräten bestehend aus Monitor, Rechner, Maus und Tastatur oder Schalt- und Steuerpulte zur ortsfesten Verwendung werden auch mobile Endgeräte wie Notebooks, Tabletts, Smartphones, Smartwatches und Datenbrillen eingesetzt.
Zusätzlich zu den neuen smarten Bildschirmgeräten und unterschiedlichen Anzeigen (Monitoren) werden neue Eingabegeräte zur Sprach-, Gesten- und Blicksteuerung sowie Steuerungen über Touchscreens angeboten. Diese neuen Geräte können - je nach Grad einer aufgabengerechten Auswahl und Gestaltung - den Anwender weiter unterstützen, aber auch zu neuen Gefährdungen durch Fehlbeanspruchungen führen.
Entsprechend stellt die Technische Regel für Arbeitsstätten "Bildschirmarbeit" (ASR A6) im Abschnitt 6.4 Anforderungen an die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten und konkretisiert somit die Forderungen in Nr. 6.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Die aktualisierte Technische Regel für Betriebssicherheit "Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – physische und psychische Faktoren" (TRBS 1151) fordert des Weiteren für die Gestaltung von Informationselementen im Abschnitt 4.2.1 Abs. 4 Nr. 2, dass u. a. der Gestaltungshinweis nach Buchstabe h Beachtung findet:
"Erfolgt die Steuerung der Arbeitsmittel über Monitor-Rechner-Einheiten, sind die Anforderungen an die Schnittstellengestaltung in Anlehnung an Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung zu berücksichtigen."
Neben der aufgabengerechten Auswahl und Gestaltung von Geräten (Hardware) gilt es ebenfalls, die Interaktion zwischen Gerät und Benutzer zu optimieren. Dazu gehört insbesondere eine Funktionsaufteilung zur Aufgabenerledigung zwischen Benutzer und Gerät sowie eine Software, die eine ergonomische Informationsdarstellung unterstützt (OEHME et al. 2019).
Weiterhin sind die noch bestehenden mechanischen Stellteile wie z. B. Schalthebel sowie Mess- und Regelanzeigen und ggf. deren Interaktion mit der neuen Technologie ergonomisch zu gestalten. Entsprechend gelten die nachfolgenden Anforderungen für Schaltelemente und Informationsanzeigen sowohl für Schaltflächen und Informationseinheiten auf der Bildschirmanzeige als auch für mechanische Stellteile und Anzeigen an Maschinen.