Handlungshilfen und weitere Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen
Neben den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) haben wir hier für Sie weitere Hilfen für die Arbeit mit Gefahrstoffen zusammengestellt.
Die BAuA entwickelt praxisbezogene Handlungshilfen für den betrieblichen Arbeitsschutz. Auf diesem Weg unterstützen wir die Unternehmen und Organisationen dabei, die Gefährdungsbeurteilung erfolgreich umzusetzen und geeignete Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen festzulegen. Neben Links zu einer Reihe von Stoffdatenbanken haben wir zu bestimmten Gefahrstoffen auch selbst Informationen zusammengestellt. Sie finden beides unter Punkt "Stoffinformationen".
In der Gefahrstoffverordnung heißt es: "Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen." In diesem Sinne helfen wir Ihnen mit Hinweisen zu Beratungsunternehmen.
Ziel der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist es, mit geeigneten Maßnahmen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Zugleich soll die arbeitsmedizinische Vorsorge zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes beitragen.