Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen
Komplexe Produkte, wie z. B. Elektronikgeräte, setzen sich aus mehreren Erzeugnissen im Sinne der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zusammen. Dabei können einzelne Erzeugnisse Blei oder Bleiverbindungen enthalten. Die REACH-Pflichten für bleihaltige Erzeugnisse sind in dieser Hilfestellung zusammengefasst. Darüber hinaus wird auf die Frage eingegangen, inwieweit sich andere rechtliche Regelungen und die REACH-Verordnung beeinflussen.
Bibliografische Angaben
Titel: Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen.
2. Auflage.
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021.
(Helpdesk kompakt: REACH)
Seiten: 5, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:REACH20210303