Beschränkungen und Verbote unter REACH

Die REACH-Verordnung bietet verschiedene Regelungsinstrumente für Stoffe an, die entweder besonders besorgniserregend sind oder die bei der Verwendung ein unangemessenes Risiko für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt hervorrufen. Diese sind das Zulassungsverfahren und das Beschränkungsverfahren. Das Zulassungsverfahren wurde in der Info-Broschüre "Die Zulassung unter REACH" ausführlich behandelt. Das Beschränkungsverfahren als eines der ältesten europäischen Regelungsinstrumente für Chemikalien wurde 2009 in die REACH-Verordnung überführt und gewinnt seitdem einen immer höheren Stellenwert als Regelungsoption. Diese Broschüre beschreibt das Verfahren, wie Stoffe in den Beschränkungsanhang (Anhang XVII) aufgenommen werden, und erläutert einige spezielle Einträge. Sie wirft ebenfalls einen Blick auf die verbliebenen nationalen Beschränkungsregelungen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Beschränkungen und Verbote unter REACH

1. Auflage.  Dortmund: , 2021. 
(Quartbroschüre: REACH-Info)

ISBN: 978-3-88261-297-4, Seiten: 40, Papier, PDF-Datei, DOI: 10.21934/reach:info20201015

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Artikelnummer: 3281

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