Produkte müssen sicher sein. Leider sind sie es nicht in jedem Fall.
Die Ziele der Marktüberwachung sind: Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unsicheren Produkten und eine Stärkung des fairen Wettbewerbs.
Ob Kinderspielzeug, Maschinen oder Werkzeuge: Produkte müssen sicher sein. Schließlich gehören Sicherheit und Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu den bedeutenden und vorrangigen Zielen der Europäischen Union (EU).
Staatliche Marktüberwachung
Wer Haushalts- und Sportgeräte, Spielzeug, Textilien, Möbel, Elektrogeräte und -artikel, Schutzausrüstungen oder auch Maschinen kauft, verlässt sich darauf, dass sie keine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen. Doch in der Praxis zeigt sich: Immer wieder werden Fälle von brennenden Haushaltsgeräten oder Akkus, verunreinigten Tätowierfarben oder allergieauslösenden Textilien bekannt.
Damit gefährliche Produkte nicht zufällig sondern systematisch auffallen, gibt es die staatliche Marktüberwachung. Diese Einrichtung existiert in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland überwacht sie u. a. die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) mit seinen nachgeordneten Verordnungen. Das ProdSG berücksichtigt die Produktsicherheitsrichtlinie (europäische "Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit" (RaPS)) - und setzt sie in deutsches Recht um.
Ziele und Strategien
Ziel der Marktüberwachung ist zum einen der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unsicheren Produkten. Zum anderen stärkt sie den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftsakteure. Um diese Ziele zu erreichen, sanktioniert sie Akteure, die an der Sicherheit ihrer Produkte sparen. Gegebenenfalls hält sie diese sogar vom Markt fern. Diese für das Markgeschehen bedeutsame Aufgabe stellt die Marktüberwachung im Zeitalter der globalen Warenströme und des Onlinehandels allerdings vor große Herausforderungen.
Aufgabenspektrum der Marktüberwachung
Das Aufgabenspektrum der Marktüberwachung wird in Deutschland in erster Linie vom Marktüberwachungsgesetz (MüG) eindeutig definiert:
- Kontrolle und Überwachung der auf dem Markt bereitgestellten Produkte im Hinblick auf die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften
- Unterrichtung der Öffentlichkeit, der anderen Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission über das Vorkommen gefährlicher Produkte
- Einleitung von Maßnahmen zur Herstellung der Konformität im Falle des Verstoßes gegen die Rechtvorschriften, zum Beispiel Sanktionierung der Verantwortlichen (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler oder gegebenenfalls Fulfilment-Dienstleister)
- Kooperation mit allen involvierten Wirtschaftsakteuren, um das Bereitstellen nichtkonformer Produkte präventiv zu verhindern.
Die Aufgaben der Marktüberwachung erstrecken sich über Landesgrenzen hinweg. Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten versuchen gemeinsam eine lückenlose europaweite Kontrolle der bereits im Verkehr befindlichen Produkte zu erreichen. Dasselbe gilt für eine effiziente Überwachung von neu in den Markt eingebrachten Produkten.
Einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung schafft die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011. Sie regelt unter anderem die Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden durch Netzwerke, die einen schnellen und reibungslosen Austausch von Informationen hinsichtlich gefährlicher und nicht-konformer Produkte europaweit ermöglichen.