Navigation und Service

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Informationen zur Bereitstellung von PSA auf dem Markt und am Arbeitsplatz sowie zur Benutzung durch Beschäftigte

Welche Anforderungen müssen PSA erfüllen, um auf den EU-Binnenmarkt gelangen zu können?

Schlacke Abschöpfung © Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Was ist eigentlich eine PSA? Unter PSA wird die Ausrüstung verstanden, die eine Person als Schutz gegen Risiken trägt oder hält, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden. Zu PSA gehören zum Beispiel: Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Stechschutzkleidung, aber auch Hautschutzmittel.

PSA dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen PSA-Verordnung ("Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG") entsprechen.

Die Bereitstellung von PSA durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung durch die Beschäftigten bei der Arbeit ist national in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit geregelt (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV).

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK