- Projektnummer: F 2607
- Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Status: Laufendes Projekt
- Geplantes Ende: 30. Juni 2029
Projektbeschreibung:
Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität bis 2050 gemäß EU-Klimaschutzgesetz vollzieht die Automobilindustrie einen tiefgreifenden Wandel hin zur Elektromobilität. Damit rückt auch das Recycling von E-Auto-Batterien zunehmend in den Fokus – insbesondere hinsichtlich Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Arbeitssicherheit. Die neue EU-Batterieverordnung (2023/1542) legt hierfür verbindliche stoffliche Verwertungsquoten bis 2031 fest. Beim Recyclingprozess werden mittels unterschiedlicher Verfahren wertvolle Rohstoffe wie Kobalt, Kupfer, Lithium oder Nickel zurückgewonnen.
Beschäftigte können dabei über die Haut oder übers Einatmen in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen. Eine Studie aus Frankreich zeigt, dass Arbeitsschutzmaßnahmen im Bereich E-Auto-Batterierecycling möglicherweise nicht den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen und ggfs. neu bewertet werden sollten. Eine Auswertung von Internetauftritten deutscher Firmen deutet auf entsprechende Probleme auch in Deutschland hin.
Ziel des Projekts ist die quantitative Ermittlung der Atembelastung der Beschäftigten durch ausgewählte Gefahrstoffe beim Recycling lithiumbasierter E-Auto-Batterien gemäß TRGS 402. Zusätzlich werden die Risiken durch Einatmen, Hautkontakt sowie physikalisch-chemische Gefährdungen mit einem Control-Banding-Ansatz (EMKG) bewertet. Dabei stehen sowohl freigesetzte Batteriebestandteile wie Lithium, Mangan, Cobalt, Nickel, Graphit und Kohlenstoffnanofasern sowie diverse Elektrolyte als auch in dem Recyclingprozess eingesetzte Stoffe wie Wasserstoffperoxid und verschiedene Säuren im Fokus.
Auf Basis der Ergebnisse bewerten wir die Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen im E-Auto-Batterierecycling und leiten ggf. konkrete Vorschläge zur Verbesserung ab. Die resultierenden Daten fließen in praxisnahe Handlungsanleitungen nach TRGS 400 sowie in EMKG-Schutzleitfäden ein. Sie können als Grundlage für mögliche Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien nach der TRGS 420 dienen.