Asbest-Identifizierbarkeit: Durchmesserabhängigkeit und arbeitsplatztypische Durchmesserverteilungen (AIDA)

  • Projektnummer: F2595
  • Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Status: Laufendes Projekt
  • Geplantes Ende: 31. März 2030

Projektbeschreibung:

Aus der epidemiologischen Forschung ist seit langem bekannt, dass Asbestfasern dünner als 3 µm tief in die Lunge eingeatmet werden können, wo sie zu chronischen Entzündungen und Lungenkrebs führen können.

Die novellierte EU-Asbest-Arbeitsschutzrichtlinie 2023/2668 führt mit einer Übergangsfrist von 6 Jahren neue Obergrenzen für die Asbestfaserzahl im Staub am Arbeitsplatz ein. In einem alternativen Ansatz der Richtlinie werden für die Asbestfaserzahl nun erstmals auch „dünne“ Asbestfasern berücksichtigt, deren Durchmesser kleiner als die bisherige Untergrenze von 0,2 µm sind. Auch von solchen dünnen Asbestfasern geht ein gesundheitliches Risiko aus. Ihr Nachweis ist jedoch analytisch aufwendig und kann mit herkömmlichen Lichtmikroskopen nicht geleistet werden. Auch für prinzipiell höher auflösende Elektronenmikroskope ist zu klären, welche Auflösungen und analytischen Empfindlichkeiten für einen sicheren Nachweis dünner Asbestfasern erforderlich sind.

Mit einem an der BAuA entwickelten, automatisierten und durch Künstliche Intelligenz unterstützten hochauflösenden rasterelektronischen Messverfahren werden im Projekt in großem Umfang Arbeitsplatzproben aus dem Langzeitarchiv des IFA der DGUV untersucht. Ziel ist es, die Häufigkeit des Auftretens von dünnen Asbestfasern an unterschiedlichen Arbeitsplätzen und für verschiedene Asbestarten systematisch zu erforschen. Anhand der Ergebnisse soll überprüft werden, ob Asbestfasern dicker als 0,2 µm ein verlässliches Maß für das an einem Arbeitsplatz herrschende Schutzniveau darstellen, oder ob die herkömmlich verwendeten niedrigauflösenden Mikroskope die von dünnen Asbestfasern ausgehenden Gesundheitsrisiken signifikant unterschätzen.

Zum Thema

Kontakt

Fachgruppe 4.I.5 "Materialien und partikelförmige Gefahrstoffe"

Service-Telefon: 0231 9071-2071
Fax: 0231 9071-2070