- Projektnummer: F 2458
- Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) / Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) / Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA)
- Status: Abgeschlossenes Projekt
Projektbeschreibung:
Diisocyanate können zu Atemwegs- und Hauterkrankungen führen. Diese Gruppe von Chemikalien wird in der EU in großen Mengen hergestellt und findet v. a. in der Herstellung von Polyurethanen Verwendung, z. B. für Lacke und Schaumstoffe. Im Oktober 2016 wurde der von der BAuA initiierte REACH-Beschränkungsvorschlag für Diisocyanate bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Ziel war es, die Zahl der durch den beruflichen Umgang mit Diisocyanaten jährlich EU-weit neu auftretenden Asthmafälle deutlich zu senken. Dafür sollten verpflichtende Anforderungen an Schutzmaßnahmen und spezifische Schulungen zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten eingeführt werden. Die schließlich aus dem Vorschlag entstandene REACH-Beschränkung für Diisocyanate ist 2020 in Kraft getreten. Durch Übergangsfristen ergibt sich für die Verwender eine Schulungspflicht ab August 2023.
Um die Auswirkungen der Beschränkung zu untersuchen, setzte sich die BAuA für den Aufbau einer Längsschnittstudie ein. Dazu wurde in diesem Projekt von 2018 bis 2021 durch das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA), Bochum, mit Unterstützung der BAuA und weiterer Kooperationspartner, die Machbarkeit einer Kohortenstudie und weiterer Teilstudien mit Diisocyanat-exponierten Beschäftigten untersucht und die Hauptstudie vorbereitet. Hauptziel der Machbarkeitsstudie war die Rekrutierung von Betrieben mit einer ausreichenden Anzahl von exponierten Beschäftigten, um Exposition und gesundheitliche Auswirkungen untersuchen zu können. Im Rahmen von Firmenbesuchen konnten deutschlandweit über 30 Betriebe mit mehr als 1300 exponierten Beschäftigten für eine mögliche Teilnahme gewonnen werden. Als weiteres Ziel wurde das Studiendesign der Hauptstudie entwickelt, sodass nun die Möglichkeit zur Durchführung einer prospektiven Kohortenstudie über 5 Jahre besteht. Zudem soll die Wirksamkeit der REACH-Schulungen vor Beginn der Schulungspflicht durch eine Randomisierung der Betriebe geprüft werden. Es ist daher geplant die Hauptstudie spätestens im Jahr 2022 zu beginnen.