- Projektnummer: F 2358
- Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Status: Abgeschlossenes Projekt
Projektbeschreibung:
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit möglichst vermieden werden. Dabei sind auch Gefährdungen durch die psychische Belastung der Arbeit zu berücksichtigen.
Ziel des Projekts war es, das Wissen über die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der betrieblichen Praxis auszubauen. Dazu wurden repräsentative Daten aus der GDA-Betriebsbefragung 2015 (n=6.500) ausgewertet sowie qualitative Interviews mit Aufsichtspersonen (n=17) und Verantwortlichen aus Betrieben (n=41) geführt.
Die Studie zeigt, dass Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung bislang nur in einer Minderheit der Betriebe vorliegen. In den Interviews wurde deutlich gemacht, dass psychosoziale Risiken komplexe Beurteilungs- und Gestaltungsprobleme sind, die mit den im betrieblichen Arbeitsschutz vertrauten Verfahrensweisen der Gefährdungsbeurteilung technisch-stofflicher Gefährdungen nicht ohne weiteres lösbar sind. Im Fall psychischer Belastung ist es von besonderer Bedeutung, dialog- und verständigungsorientierte Beurteilungs- und Gestaltungsprozesse zu organisieren, in die Führungskräfte und Beschäftigte als primäre Gestaltungsakteure eingebunden werden. Im Mittelpunkt sollte dabei die Frage stehen, was im Betrieb bereits getan wird und weitergehend unternommen werden muss, um das Auftreten kritischer Ausprägungen psychischer Belastung soweit als möglich zu vermeiden. Für die Wahl von Instrumenten und Verfahren der Gefährdungsbeurteilung sollte ausschlaggebend sein, ob sie einen solchen Verständigungs- und Gestaltungsprozess ermöglichen und unterstützen.
Um die Vermeidung von Gefährdungen ins Zentrum der Gefährdungsbeurteilung zu rücken, braucht es eine Verschiebung der Aufmerksamkeit weg von der „psychischen Belastung als Mess- und Beurteilungsproblem“ hin zur „Gestaltung der psychischen Belastung“. Die Studie belegt an konkreten Beispielen, dass zielgerichtete Maßnahmen zur Verringerung psychosozialer Risiken in verschiedenen Kontexten im Betrieb möglich sind. Dies betrifft beispielsweise die Arbeitszeit- und Leistungspolitik, die Personalplanung und Qualifizierung sowie die fürsorgliche Mitarbeiterführung. Im Interesse des Gesundheitsschutzes gilt es, alle betrieblichen Anstrengungen zur Gefährdungsvermeidung systematisch und zielgerichtet zu befördern.