Die Bewertung von Chemikalien und die sich daraus ergebenden Risikominderungsmaßnahmen sind gesetzliche Aufgaben nach der REACH- und CLP-Verordnung. Die Fachgruppe 5.2 vertritt dabei die deutsche Gesamtposition nach außen, insbesondere gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
Die Aufgaben von FG 5.2 im Detail sind:
- Das Ausarbeiten von Anhang-XV Dossiers zur Identifikation besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Bei der Erstellung der Dossiers sind zudem maßgeblich die Bundesoberbehörden für die Bereiche Umweltschutz (Umweltbundesamt, UBA), Verbraucherschutz (Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR) und Arbeitsschutz (BAuA Fachbereich 4) beteiligt.
- Bewertung von Stoffen im Rahmen der Stoffbewertung unter REACH. Erstellen der dazugehörigen Dokumente, wie den Entscheidungsentwurf mit Nachforderungen, das Schlussfolgerungsdokument und den SEv-Report mit Beteiligung der zuständigen Bundesoberbehörden.
- Prüfung und Kommentierung von Anhang XV-Dossiers und Entscheidungsentwürfen anderer Mitgliedsstatten im Rahmen der gesetzlichen Kommentierungsrunden.
- Die Unterstützung der deutschen Vertreter in den Ausschüssen für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analysen (SEAC). Diese Ausschüsse der ECHA erarbeiten Empfehlungen zu gefährlichen Stoffen als Vorlagen für die gesetzliche Entscheidung durch die EU-Kommission.
- Die Verfahren nach der REACH und CLP-Verordnung werden weitgehend elektronisch durchgeführt. Zur Gewährleistung der Datensicherheit im Hinblick auf ein effizientes Datenmanagement zwischen den Bundesbehörden, Bundesländern und auf EU-Ebene arbeitet die Fachgruppe an der Weiterentwicklung entsprechender Instrumente für einen sicheren Datenaustausch.
- Das Durchführen von Firmengesprächen im Rahmen der oben genannten Verfahren, um Transparenz zu bewahren und Informationen auszutauschen.
Zudem stellt die Fachgruppe die deutsche Vertretung für den Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC), in dem über die Bewertung (Stoffbewertung, Dossierbewertung) und die über Vorschläge zur Ermittlung von besonders besorgniserregenden Stoffen, die dem Zulassungsverfahren zu unterwerfen sind, beraten und entschieden wird.